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Datenschutz: Wien entfernt alle Namensschilder von Gemeindebauten

Von nachrichten.at/apa   12.Oktober 2018

Seltsame Blüten treibt die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aufgrund der Beschwerde eines Mieters tauscht die Genossenschaft „Wiener Wohnen“, die in der Bundeshauptstadt 2200 Gemeindebauten verwaltet, bis Jahresende alle 220.000 Namensschilder auf den Klingeltableaus gegen Nummern aus. Auch in Oberösterreich erwägen die Genossenschaften Lawog und GWG nun ähnliche Vorgehensweisen.

Ein Wiener Gemeindebau-Bewohner hatte sich beschwert, dass sein Name auf der Gegensprechanlage aufscheint. „Wiener Wohnen“ habe daraufhin den Magistrat zu Rate gezogen und der gelangte zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer tatsächlich gegen die DSGVO verstoße, so ein Sprecher.

Kostenmäßig sei der Austausch ein Nullsummenspiel, wird versichert, weil dieser im Zuge von routinemäßigen Fahrten zu den Anlagen erfolge. Wer seinen Namen weiterhin auf dem Klingelschild lesen will, muss ihn selber mittels Sticker oder Zettel anbringen.

Video: Die Datenschutzgrundverordnung beschäftigt Wiener Wohnen

"Probleme bei Postzustellung"

Die Maßnahme von „Wiener Wohnen“ setzt auch die Genossenschaften in Oberösterreich unter Druck. „Ursprünglich waren wir der Meinung, dass ein Austausch der Namensschilder zu weit geht“, sagt Nikolaus Prammer, Vorstandsdirektor der Lawog in Oberösterreich. Weil das Thema in Wien nun „hochgeschaukelt“ werde, „müssen auch wir diesen Schritt überprüfen“. Durch eine solche Maßnahme bestehe das Risiko, dass es zu Problemen bei der Postzustellung kommen könne.

Allerdings könne man Datenschutz-Beschwerden von Mietern nicht ausschließen, sagt Prammer. Ähnlich sein Kollege Nikolaus Stadler von der Linzer GWG: „Wir werden den Austausch der Namensschilder prüfen, wollen aber keinen Schnellschuss.“ In Wien seien die Mieter nun ermächtigt, eigenhändig ihren Namen auf das Klingelbrett zu kleben. „Die Tableaus werden wohl bald wild ausschauen“, befürchtet Stadler.

Laut dem Datenschutzverein Arge Daten sei diese „Verpflichtung zur Anonymität nichts Neues“ und gelte bereits seit dem Jahr 1980. Durch die DSGVO seien nur die Sanktionsmöglichkeiten „verschärft“ worden. Nicht nur Genossenschaften, auch Privatvermieter seien in der Pflicht. Die Entfernung der Namensschilder sei daher „die einzige rechtskonforme Vorgehensweise“. Die Mieter haben laut Arge Daten die Möglichkeit, bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzubringen oder den Datenschutzverstoß gleich bei einem Zivilgericht einzuklagen. Bis zu 1000 Euro an immateriellem Schadenersatz seien möglich.

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