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2G-Kontrollen im Handel ab Dienstag: Warten auf Verordnung

Von nachrichten.at/apa   10.Jänner 2022

"Es muss klar sein, was Aufgabe des Handels ist und was in den Aufgabenbereich der Polizei fällt", erklärte er in einer Aussendung.

Es sei für Handelsangestellte nicht zumutbar, sämtliche Fälschungen von Impfzertifikaten und Genesungsbescheinigungen zu erkennen und zu prüfen, so Trefelik. Seine Vorschläge zur Umsetzung will er am Dienstag im Innenministerium besprechen.

Die Verordnung tritt mit Dienstag in Kraft. Montagmittag wartete die Branche jedoch noch auf die entsprechende Verordnung, wie Trefelik zur APA sagte. Vom Verordnungstext werde auch abhängen, ob Geschäfte-übergreifende Initiativen mit Armbändern und Stempeln in Einkaufszentren und Einkaufstraßen möglich sein werden. "Über Nacht" werde dies aber nicht gehen.

Die Verordnung ist am Montag vom Hauptausschuss des Nationalrats verabschiedet worden. Wie es darin heißt, haben Händler und Dienstleistungsunternehmen dafür Sorge zu tragen, dass eine Kontrolle des 2G-Nachweises zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen "möglichst beim Einlass, jedenfalls aber beim Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgt".

Video: Neue CoV-Regeln ab Dienstag

Keine flächendeckende Securities

Trefelik geht davon aus, dass die Kontrollen von Geschäft zu Geschäft sehr unterschiedlich aussehen werden. Je nach Betriebstyp werde am Eingang, bei der Beratung oder an der Kasse der 2G-Nachweis überprüft werden. Securities vorm Eingang werde es sicher nicht flächendeckend geben. Das könnte sich der Handel auch gar nicht leisten. Wegen ausbleibender Touristen und den Aufrufen zu Homeoffice seien die Kundenfrequenzen trotz Schlussverkaufs derzeit ohnehin sehr schwach, so Trefelik.

Die 2G-Kontrollen im Handel sind Teil der "Aktion scharf" der Regierung. Ab 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht der Kunden durch Geschäftsmitarbeiter. Die Polizei sieht sich dabei als Partner. Die Handelsbranche sieht die Kontrollen auch als finanzielle Herausforderung, die Kontrollpflicht sei aber besser als ein erneuter genereller Lockdown.

Schon seit der vierten Coronawelle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten, Trafiken, Apotheken oder Drogerieketten einkaufen. Neu ist nun die Kontrollpflicht für die Handelsbranche. Betriebe, die sich nicht daran halten, können auch gesperrt werden.

Video: Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) zu den 2G-Kontrollen im Handel

Lugner mit Regelung zufrieden

In der Lugner-City in Wien ist die Entscheidung schon gefallen - nämlich dass es keine Lösung mit Bändern geben wird, wie Richard Lugner im APA-Gespräch erläuterte. Einer der Gründe sei, dass hier die Gefahr von Fälschungen bestehe. Auch 2G-Kontrollen an den Eingängen sind nicht geplant. Denn, so gab Lugner zu bedenken, es würden sich insgesamt 20 Geschäfte wie Supermärkte oder Filialen von Drogerieketten in der Lugner-City befinden, die auch Ungeimpfte betreten dürften.

Prinzipiell zeigte er sich mit der ab morgen geltenden Regelung zufrieden. Und er gab sich auch zuversichtlich, dass alle Shops im Einkaufszentrum auch tatsächlich kontrollieren. "Man muss etwas machen, dass man mit der Pandemie auf gleich kommt", befand er. Notwendig sei nun die Solidarität aller.

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