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29-Jährige bei Missbrauch fast verblutet: Profifußballer vor Gericht

Von nachrichten.at/apa   16.Juni 2021

Nur eine Notoperation habe der "ausgebluteten" Frau das Leben gerettet, "kurze Zeit später wäre sie gestorben", sagte heute Staatsanwalt Sherif Selim in seinem Eröffnungsplädoyer. Angeklagt sind drei Männer im Alter von 24, 34 und 39 Jahren. Sie müssen sich wegen Mordversuchs und Missbrauchs einer wehrlosen Person verantworten.

Es war im Juni 2020, nach einer Privatparty in der Nähe des Naschmarktes. Dort hatte eine 29-Jährige einen ihrer späteren Peiniger kennengelernt. Den 24-jährigen Beschuldigten – er verdient als Kicker sein Geld – kannte die Frau vom Sehen. Zusammen fuhren sie dann noch zu einer Wohnadresse in Meidling, wo es zu den folgenschweren Übergriffen gekommen sein soll.

Laut Anklage war der 29-Jährigen ein Mix aus Alkohol und Drogen verabreicht worden, sodass sie bewusstlos wurde. Stundenlang sollen sie die drei Angeklagten daraufhin missbraucht haben. "Die Frau wurde durch dieses Ereignis nachhaltig und fulminant aus ihrer Lebensbahn geworfen", sagte der Ankläger.

Obwohl die 29-Jährige durch die Missbrauchshandlungen schwer verletzt wurde und blutete, ließen die Männer laut Anklage nicht von ihr ab. Ebenso wenig sollen sie danach ärztliche Hilfe geholt haben. Der 24-jährige Fußballspieler soll sie zwar noch, als sie wieder wach geworden war, begleitet haben. Doch er ließ die schwer verletzte Frau allein, als er hörte, dass ihre Mutter kommen wollte.

"Wäre ich nüchtern gewesen …"

"Natürlich wollte ich die Rettung holen“, beteuerte der Mann vor Gericht. "Aber sie hat sich so dagegen gesträubt. Sie wollte nur nach Hause", sagte der Sportler zu den Vorwürfen. Auch er selbst sei durch die Drogen stark beeinträchtigt gewesen, rechtfertigte sich der 24-Jährige. Denn die Gruppe habe "in kurzer Zeit sehr viel" konsumiert. "Ich stand so neben mir. Wenn ich klar und nüchtern im Kopf gewesen wäre, wäre das alles nicht passiert." Sein Verteidiger, der Wiener Anwalt Rudolf Mayer, überreichte der Prozessvertreterin des Opfers eine Entschädigungssumme von 10.000 Euro.

Gegenseitig beschuldigt

Die drei Beschuldigten bekannten sich nur des Missbrauchsdeliktes schuldig. Der 34-Jährige, der mit besonderer Brutalität vorgegangen sein soll, bekannte sich nur wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Er wird massiv durch die DNA-Spurenlage belastet. Dass sie den Tod der 29-Jährigen in Kauf genommen haben, stritten sie alle drei vehement ab – und gaben sich noch gegenseitig die Schuld.

Mit einem Urteil endete der Prozess daher heute wie erwartet nicht. Denn am 24. Juli steht noch ein weiterer Verhandlungstag auf dem Programm. Im Fall einer Verurteilung droht den drei Angeklagten eine Mindeststrafe von zehn Jahren und höchstens 20 Jahre oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Der Fall war bereits vor Gericht verhandelt worden, allerdings endete der Prozess wegen der Schwere der Verletzungen im Herbst 2020 mit einem Unzuständigkeitsurteil des Senats.

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26. April 2024