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Zahlungsschwierigkeiten: Was jetzt zu beachten ist

Von Manuela Kaltenreiner   27.März 2020

LINZ. Was tun, wenn einem die Rechnungen über den Kopf steigen? Kurzarbeit oder gar eine Kündigung stellen viele Personen vor ungeahnte Schwierigkeiten. So können Einbußen oder der komplette Wegfall des Einkommens rasch zu finanziellen Engpässen bis hin zu Zahlungsschwierigkeiten (Rückzahlung von Krediten, etc.) führen. Auch mit solchen Problemen haben sich etliche Leser an die OÖN gewandt.

Keine Lösung ist es, fällige Zahlungen einfach nicht zu begleichen. Das führe nur zu zusätzlichen Kosten und unangenehmen Konsequenzen, warnt auch die Komsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich. „Man darf den Kopf nicht in den Sand stecken“, sagt AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß.
Sie rät Betroffenen, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren (per E-Mail, damit man einen Nachweis über die Vereinbarungen hat): Dies kann entweder über die Ombudsstelle der Bank, der Bausparkasse oder des Leasingunternehmens erfolgen, mit dem eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Der Grund für den finanziellen Engpass muss geschildert werden. „Teilen Sie mit, welche Änderungen der Rückzahlungsvereinbarung Sie vorschlagen und wie lange diese andauern soll“, rät Weiß. Vereinbart werden können etwa Ratenstundung oder Ratenreduktion bis hin zu einem tilgungsfreien Kredit für einen gewissen Zeitraum.
Vorsicht gilt bei zu langer Ratenstundung und -reduktion: Auch während der Stundung bzw. Reduktion fallen Zinsen an, wodurch sich die offene Forderung erhöht.

 

Infos unter der AK-Rechtsschutzhotline (050/6906-1) bzw. www.ooe.arbeiterkammer.at

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27. April 2024