Von Gerichtsurteil nicht betroffen: "Dorfladenboxen" bleiben geöffnet

WEIßKIRCHEN A. D. TRAUN. VfGH-Entscheidung, deretwegen Unimarkt Selbstbedienungsläden schließt, umfasst das Weißkirchner Unternehmen als Plattform für bäuerliche Selbstvermarkter nicht.
Die Nachricht, dass der Lebensmitteleinzelhändler Unimarkt alle seine Uniboxen schließt, hat große Aufmerksamkeit erregt: Der Verfassungsgerichtshof hatte festgestellt, dass derartige Selbstbedienungsläden nicht rund um die Uhr, sondern wie andere Geschäfte maximal 76 Stunden in der Woche geöffnet sein dürfen. Laut Unimarkt zahlt sich ein Betrieb der Uniboxen deshalb nicht mehr aus.