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OGH lehnt Nichtigkeitsbeschwerde ab: Welser Apple-Händler muss einsitzen

Von Erik Famler,  09. Mai 2022 05:22 Uhr
OGH lehnt Nichtigkeitsbeschwerde ab: Welser Apple-Händler muss einsitzen
Das Urteil des Welser Landesgerichtes hält. Der OGH konnte keinen Grund für eine Aufhebung finden. Bild: Volker Weihbold

WELS. Über die Höhe der Haftstrafe urteilt bis voraussichtlich Sommer das Oberlandesgericht.

Ein ehemaliger Apple-Händler aus Wels bekam Ende Juni des Vorjahres vom Welser Landesgericht wegen schweren Betruges und betrügerischer Krida eine unbedingte Haftstrafe von sieben Jahren aufgebrummt. Dessen Nichtigkeitsbeschwerde hat der Oberste Gerichtshof nun abgelehnt.