OGH lehnt Nichtigkeitsbeschwerde ab: Welser Apple-Händler muss einsitzen
WELS. Über die Höhe der Haftstrafe urteilt bis voraussichtlich Sommer das Oberlandesgericht.
Ein ehemaliger Apple-Händler aus Wels bekam Ende Juni des Vorjahres vom Welser Landesgericht wegen schweren Betruges und betrügerischer Krida eine unbedingte Haftstrafe von sieben Jahren aufgebrummt. Dessen Nichtigkeitsbeschwerde hat der Oberste Gerichtshof nun abgelehnt.