Fall Höckner: Gemeinde Scharten soll Schadenersatz für Mitarbeiterin zahlen
SCHARTEN. Landesgericht Wels sieht in einem Zwischenurteil die Fürsorgepflicht der Gemeinde gegenüber der früheren Amtsleiterin verletzt – Gemeinde geht in Berufung.
Während der ehemalige Schartner Bürgermeister Jürgen Höckner in der Justizanstalt Suben seine siebenjährige Haftstrafe wegen dreifacher Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung einer Gemeindemitarbeiterin absitzt, ist für die Gemeinde Scharten der Fall noch nicht abgeschlossen.