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Hass-Posting auf Rabls Facebook-Seite wird Fall für Staatsanwalt

Von Friedrich M. Müller   26.August 2016

Ein Mitarbeiter der städtischen Betriebe gerät ins Visier des Staatsanwalts. Er hat auf der öffentlichen Facebook-Seite von FP-Bürgermeister Andreas Rabl bei einer Debatte über den Sparkurs der Stadt unter anderem geschrieben: "SPÖ gehört in eine Gaskammer gesteckt! Da macht sie keinen Schaden!"

Dieses Hass-Posting hat das Stadtoberhaupt rasch gelöscht, dennoch hat es Anwalt Heinrich Oppitz im Auftrag der SPÖ bei der Staatsanwaltschaft angezeigt – wegen des Verdachts der Wiederbetätigung und der Verhetzung.

Stadtpartei-Chef Johann Reindl-Schwaighofer ist empört: "Während der NS-Zeit sind gerade Vertreter der Sozialdemokratie in den Gaskammern umgekommen. Wir setzen ein Zeichen, wir wehren uns gegen solche Postings."

Bürgermeister Rabl sagte gestern während seines Urlaubs in Oberitalien: "Solche Kommentare sind völlig inakzeptabel, ich habe sofort die Personalabteilung angewiesen, disziplinarrechtliche Konsequenzen zu prüfen und angemessen zu reagieren."

Diese reichen von einer Ermahnung über eine Gehaltskürzung bis zur Entlassung. "Wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt, wird der Mann aus dem Dienst entlassen", sagt Rabl. Dass ihn der Magistratsmitarbeiter duzt, sei für ihn nicht ungewöhnlich: "Ich bin mit vielen Mitarbeitern des Hauses per Du, ich pflege – wie soll ich sagen – einen sehr netten Umgang mit den Leuten."

Personalvertreter (PV) Markus Theis zürnt Rabl wegen des Gesprächs über die "dienstrechtlichen Konsequenzen". Dem Magistratsmitarbeiter saßen Personalchef Roman Gnadlinger, FP-Fraktionsführer Georg Parzmayr und FP-Landtagsabgeordnete Silke Lackner (als PV-Vertreterin) gegenüber. "Ich vertrete die PV nach außen, Lackner hätte mich vorher informieren müssen. Hier hat Rabl eine Grenze überschritten."

Der Bürgermeister wäscht gegenüber der Welser Zeitung seine Hände in Unschuld: "Das Gespräch hat erst am Mittwoch stattgefunden, ich bin auf Urlaub und kann mich nicht um alles kümmern."

Anwalt Oppitz glaubt, dass dem Poster die ganze Tragweite seines Eintrags nicht bewusst war: "Postings werden immer ärger, die Leute schalten ihr Hirn aus."

Nach dem Verbotsgesetz droht dem Mann eine Strafe von einem bis zu zehn Jahren; bei Verhetzung beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahren.

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26. April 2024