Vor der Frist zum dritten Mal geimpft: Ein Spießrutenlauf durch die Bürokratie
LINZ. Weil sie nach zwei Corona-Stichen nicht genug Antikörper entwickelt hatte, riet ein Arzt einer Pädagogin zur vorzeitigen Booster-Impfung – ein Impfzertifikat erhielt sie aber nicht.
120 Tage Abstand sollen zwischen zweiter und dritter Impfung liegen: So will es der Gesetzgeber. Einige Impfwillige haben diese Frist um wenige Tage unterschritten und sich schon am 117. oder 118. Tag nach der zweiten Impfung den Booster geholt – mit dem Ergebnis, dass ihre dritte Impfung nun im Grünen Pass nicht zählt. Was die Betroffenen verständlicherweise sehr verärgert.