Verfassungsrichter zerpflücken Campingplatz-Projekt in Hinterstoder
HINTERSTODER. Gesetzeswidrig: Teile des vom Gemeinderat beschlossenen Örtlichen Entwicklungskonzepts und der Flächenwidmung sowie der Bebauungsplan „Peham Villa“ wurden aufgehoben.
Es ist eine Bombe, die der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner vorliegenden Entscheidung im "von Amts wegen eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit" der Vorgänge rund um die Villa Peham und das bereits in Bau befindlichen Luxus-Campingresort gezündet hat. Darin heißt es, dass Teile des vom Gemeinderat beschlossenen Örtlichen Entwicklungskonzepts (Nr. 1 Änderung Nr. 1.20) und der Flächenwidmung (Nr. 5 Änderung Nr. 5.65) sowie der Bebauungsplan Nr.