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Weil sie ihr Kind pflegte, warf Wirt Kellnerin hinaus

Von Hannes Fehringer   26.August 2019

Mit Küche und Keller werden es die zwei Cafés, die der Gastwirt in Steyr betreibt, wohl nie in einen Gourmetführer schaffen. Auch menschlich herrscht in den zwei Tschecherln kein feiner Ton vor. Bei der Bezirksstelle der Arbeiterkammer in Steyr füllen sich die Aktenordner auch mit Gesetzesverstößen in dem Betrieb.

Mit dem Chef ist nicht gut Kirschen essen. Als eine 50-jährige Serviererin akut erkrankt war und mit der Rettung mit Blaulicht ins Spital gebracht wurde, meldete der Wirt seine Mitarbeiterin sofort bei der Gebietskrankenkasse ab, um kein Krankengeld zahlen zu müssen. Als die Frau aus dem Bezirk Steyr-Land drei Wochen nachdem sie aus dem Krankenhaus entlassen worden war, ihren Hausarzt aufsuchte, zog die Sprechstundenhilfe die E-Card aus der Maschine und teilte mit, dass sie keine Versicherung mehr habe. "Der Wirt hat die Gebietskrankenkasse getäuscht, indem er behauptet hatte, das Dienstverhältnis sei einvernehmlich aufgelöst worden", sagt Gerhard Klinger, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer in Steyr, "diesbezüglich hat es aber nie ein Gespräch gegeben." Die Kellnerin wollte dann ihrerseits keinen Tag länger in der Firma bleiben und reichte guten Grundes die Kündigung ein. Gegenüber der Arbeiterkammer, die die Ansprüche der Frau geltend machte, kehrte der Wirt den Trotzkopf hervor. Zu den Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht, die er allesamt verlor, kam der Mann gar nicht. Für die Nachzahlung von 3300 Euro brutto, zu der er verurteilt wurde, ließ er sich pfänden.

Der Wirt muss von seinem Naturell her ein Grobian sein. Für eine Kollegin der Kellnerin musste die AK 2800 Euro Nachzahlung erstreiten. Der Wirt hatte die Frau zu Unrecht entlassen, weil sie das Recht in Anspruch nahm, als Mutter ihr krankes Kind zu pflegen.

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