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Kuh verletzte Wanderin auf Weide schwer

Von nachrichten.at/apa   21.Mai 2020

Die Frau aus dem Bezirk Steyr-Land war am Donnerstag mit zwei Freundinnen und einem Dackel im Bereich der Hohen Dirn unterwegs, als es gleich zu Beginn der Wanderung zu dem Unglück kam. In einem eingezäunten Weidebereich, der mit einem Warnschild versehen war, dürfte die 66-Jährige einer der Kühe zu nahe gekommen sein. Das Tier trat gegen das linke Bein der Wanderin, die dadurch so schwere Verletzungen im Bereich des Oberschenkels und Knies erlitt, dass sie mit dem Rettungshubschrauber "Martin 3" in das Krankenhaus nach Steyr gebracht werden musste. 

  • Lesen Sie dazu auch: Zu einem weiteren Helikoptereinsatz kam es am Donnerstag bei Steinbach am Ziehberg. Ein 61-Jähriger war bei einer Wanderung plötzlich zusammengebrochen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät >> Zum Bericht

Im Zusammenhang mit einer tödlichen Kuhattacke in Tirol und einem anschließenden Schadensersatzprozess waren im Vorjahr Verhaltensregeln für Wanderer erarbeitet worden. "Kühe sind grundsätzlich keine gefährlichen Tiere, aber Almen sind kein Streichelzoo", sagte Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) damals bei der Präsentation des "Verhaltenskodex für Almbesucher". Darin wird angewiesen, auf Almen den Kontakt mit Weidevieh zu vermeiden und sich ruhig zu verhalten.

"Begegnung mit Hunden vermeiden"

Vor allem eine Begegnung von Mutterkühen und Hunden sollen Almbesucher vermeiden. Hunde sind an der kurzen Leine zu führen und bei einem absehbaren Angriff durch ein Weidetier sofort von der Leine zu lassen. Der Wanderweg soll nicht verlassen werden. Blockiert Weidevieh diesen, dann soll es mit möglichst großem Abstand umgangen werden. Zäune sind zu beachten und Tore zu schließen. Weisen Kühe Anzeichen von Unruhe – wie das Heben und Senken des Kopfes oder Scharren mit dem Hufen – auf, soll die Weidefläche zügig verlassen werden.

Laut der ebenfalls neuen Empfehlungscheckliste für Tierhalter ist das Einzäunen von Almflächen normalerweise nicht erforderlich. Bei touristisch besonders stark frequentierten Stellen soll sich der Tierhalter jedoch überlegen, ob aus Sicherheitsgründen eine Einzäunung erforderlich sein könnte. Besonders aggressive Tiere sollen gesondert verwahrt werden. Nach etwaigen Vorfällen wird empfohlen, Wanderwege umzuleiten. An markanten Stellen sollen Hinweistafeln aufgestellt werden, die auf die Eigenverantwortung der Freizeitnutzer hinweisen und erklären, dass das Mitführen von Hunden gefährlich ist.

 

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27. April 2024