Hitlergruß nach 4:0 gegen Vorwärts: Bedingte Haftstrafe für Blau-Weiß-Fan
STEYR. Ein Geschworenensenat am Landesgericht Steyr sah ein Verbrechen nach Paragraf 3 des Verbotsgesetzes als erwiesen an. Der 57-jährige Angeklagte fasste ein Jahr bedingte Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 24. Februar dieses Jahres war ein in mehrfacher Hinsicht grauslicher Tag. Es war kalt und schüttete in Strömen. Der SK Vorwärts kassierte eine 0:4-Klatsche von Fußball-Erzrivalen Blau-Weiß Linz, was letztlich ein Mosaiksteinchen für den Abstieg der Rot-Weißen war. Randalierende Fans der Linzer machten aus dem Gäste-WC Klein-Porzellan. Und Timo Peter B., Urgestein der blau-weißen Fanszene, fiel nach dem Spiel in Steyr aus der Rolle.