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Vermisste Luchse: "Es wird sich keiner selber anzeigen"

Von Hannes Fehringer   06.November 2015

Drei Monate Haft bedingt, 2880 Euro Geldbuße und 12.101 Euro Schadenersatz an den Nationalpark Kalkalpen – mit dem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil im Strafprozess gegen die Jägerin Ingeborg W. (64) aus Linz machte Einzelrichter Wolf-Dieter-Graf klar, dass für die Justiz der illegale Abschuss eines Luchses kein Kavaliersdelikt ist - nachrichten.at berichtete. Dass die Frau mit ihrem Ehegatten Harald W. mit dem erlegten Kuder zum Tierpräparator fuhr und er sie noch im Wald mit der erlegten Raubkatze fotografierte, deutete für Graf "eindeutig darauf hin, dass es Ihnen darum gegangen ist, den Luchs über den Haufen zu schießen".

Wie der Chefinspektor der Kripo aussagte, gehen die Ermittlungen weiter. Insgesamt fehlen dem Nationalpark vier Raubkatzen. Die Kuder, die Männchen, sind ausgerottet. Derzeit kann kein Nachwuchs gezeugt werden.

Für die Ermittler waren gestern einige Gerichtsauftritte aufschlussreich. Harald W., der Ehemann der Schützin, wurde von seiner Ex-Geliebten Gertrud L. schwer belastet. Nachdem er sie öffentliche als "Hure" beschimpft habe, ging die Nebenfrau zur Polizei und packte aus. Er soll mit seinem Handy Fotos von einem erlegten Luchs hergezeigt und sich gebrüstet haben, die Raubkatze erlegt zu haben. Dann war die Zeugenaussage des Tierpräparators Erwin R., der sich fortwährend verhaspelte, wer ihm nun und wann den Balg des Kuders gebracht hat.

Von einem seltsamen Telefonanruf erzählte Christian Fuxjäger, der Projektleiter für die Luchse des Nationalparks. Ein Tierarzt hatte sich ihm anvertraut, dass ein ihm bekannter auswärtiger Fleischer zwei Luchskadaver in einer Tiefkühltruhe in Kleinreifling gesehen habe. Das ist dort, wo Harald W. sein Jagdrevier hat. Der Veterinär, der bei Fuxjäger sein Gewissen erleichterte, zog es gestern vor, seiner Zeugenladung nicht zu folgen und lieber von Richter Graf eine Ordnungsstrafe über 500 Euro zu beziehen. Der Metzger Maximilian S. stritt dann bei einer Stippvisite vor Gericht alles ab: "Ich habe das nie gesagt."

Die Forstverwaltung des Erzbistums Salzburg, der das Jagdrevier Weyer gehört, ist unterdessen auch gefordert. Wie Richter Graf herausfand, hätte Ingeborg W. eigentlich gar nicht schießen dürfen, weil man ihr keinen Jagderlaubnisschein ausgestellt hatte. Harald W. selbst entschlug sich der Aussage – als Ehegatte und auch, um sich nicht selbst zu belasten. Für ihn und seine Frau Ingeborg gilt die Unschuldsvermutung. Bei ihr, weil Verteidiger Fritz Vierthaler umgehend Berufung eingelegt hat.

 

Neue Luchse sollen Population in den Kalkalpen retten

Auswilderung: Noch im Winter soll ein Luchsmännchen aus der Schweiz im Nationalpark ausgewildert werden. Bei den Eidgenossen wurde bereits der Fang einer der Raubkatzen beantragt. Auch in der Lenkungsgruppe „Luka“, der auch die Jägerschaft angehört, herrscht Einmütigkeit über die sofortige Nachbesetzung des gewilderten Tieres „B7“. Nach dem gestrigen Gerichtsurteil muss die schuldig gesprochene Jägerin Ingeborg W. die 12.101 Euro Kosten dafür bezahlen. Allerdings erst, wenn das Oberlandesgericht die Berufung ihres Verteidigers abweist und das Urteil bestätigt. Weitere Forderungen muss der Nationalpark über das Zivilrecht einklagen.

Fahndung: Der Kriminalfall von vier verschwundenen Luchsen ist noch nicht bei den Akten. Die Ermittlungen gehen weiter.

Jagdkarte: Ingeborg W. hat noch die Jagdkarte. Über einen Entzug befindet die zuständige Bezirkshauptmannschaft nach dem Gerichtsverfahren.

 

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