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Steyrer Jurist schiebt Werbeschmäh im Internet einen EU-Riegel vor

Von Von Kurt Daucher   13.April 2010

Wetzl ist stolz, wenn man ihn auf seinen Erfolg anspricht. Das ist nicht zu überhören. „Der kleine Willi aus Steyr hat für eine neue Rechtslage in Europa gesorgt“: So zieht er lachend Resümee über jenes Urteil, das der Europäische Gerichtshof Ende März am 25. März gefasst hat. Noch während der Fall im Laufen war, hat er immer wieder Anrufe von Markenrechtsexperten bekommen, die sich bei ihm nach der brisanten Angelegenheit erkundigt haben.

Der Fall, mit dem Wetzl Klarheit im Markenrecht schaffen konnte, ist auf den ersten Blick nicht sonderlich spektakulär: Die Linzer Firma Bergspechte, die auf Berg-, Trekking- und Abenteuerreisen spezialisiert ist, klagt einen Mitbewerber. Dieser hat im Internet ein Inserat geschaltet, das Werbung für „Äthiopien mit dem Bike“ macht. Die Werbeeinschaltung erscheint immer dann, wenn ein Internetnutzer in eine Suchmaschine wie zum Beispiel Google den Begriff „Bergspechte“ eingibt. „Das Wort Bergspechte ist aber markenrechtlich geschützt“, erklärt Wetzl, „und auf der Werbung daneben war nicht zu sehen, wer die Äthiopienreise anbietet. Hast du auf die Werbung geklickt, bist du auf der Internetseite des Mitbewerbers gelandet.“ Nach Wetzls Rechtsauffassung eine unzulässige Art von Werbung.

Bis zur höchsten Instanz

Zuerst beschäftigt sich das Landesgericht Wels mit der Angelegenheit. Dort ist die Klage eingebracht worden. Wetzl bekommt Recht. In zweiter Instanz ist das Oberlandegericht Linz damit befasst. Dann der oberste Gerichtshof in Wien. Dieser entscheidet, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anzurufen – weil es sich um eine Frage von europaweiter Bedeutung handelt. „Dass sich der OGH an den EUGH wendet, so etwas kommt nicht oft vor“, sagt Wetzl. Beim Europäischen Gerichtshof seien dann auch Stellungnahmen von Frankreich, Portugal und anderen Staaten eingegangen. „Von Frankreich deswegen, weil sie dort viele Firmen mit tollen Marken haben.“

Insgesamt erstreckten sich die Verhandlungen über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren. Dass er nun vermehrt mit markenrechtlichen Fällen beauftragt wird, glaubt Wetzl trotz des viel beachteten Urteils nicht. „Ich bin Wirtschaftsrechtler, und ich kenne mich schon aus im Markenrecht“, sagt er, „aber es gibt Spezialisten, die beschäftigen sich nur mit markenrechtlichen Fragen.“ Dass es europaweit nun eine Flut an ähnlichen Klagen geben wird, davon ist er allerdings überzeugt. Irreführende Werbung neben markenrechtlich geschützten Schlüsselwörtern in Internetsuchmaschinen: So etwas komme ja sehr häufig vor. „Und jetzt gibt es ja einen Präzedenzfall, da werden die Verfahren auch nicht mehr so lange dauern.“

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