Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Bald darf wieder täglich Straßenmusik gemacht werden

Von Kurt Daucher   20.Oktober 2014

Nachdem die verschärfte Steyrer Straßenmusikverordnung österreichweit Schlagzeilen gemacht hat, rudert die Stadt nun kräftig zurück. In der Stadtsenatssitzung am Donnerstag soll beschlossen werden, dass in der Innenstadt wieder sechs Tage die Woche Straßenmusik gemacht werden darf. Das teilt Bürgermeister Gerald Hackl im Gespräch mit der Steyrer Zeitung mit. "Wir haben da ein Image verpasst bekommen, das dem, was wir sind und sein wollen, nicht entspricht", so der Stadtchef.

Gemeinderat entscheidet

Laut einer Verordnung vom Mai, die vor allem auf die Einschränkung des Bettelwesens abzielt, ist Straßenmusik in Steyr derzeit nur an drei Tagen erlaubt, und das zu klar reglementierten Zeiten. Außerdem muss ein Straßenmusiker eine Platzkarte lösen und nach einer halben Stunde den Standort wechseln. Diese Regeln bleiben auch weiterhin in Kraft, so Hackl. "Aber es darf eben wieder jeden Tag musiziert werden."

Endgültig beschlossen werden soll die neue Verordnung in der nächsten Sitzung des Steyrer Gemeinderates. Diese findet am 13. November statt.

Solidaritätsfest findet statt

Paul Schuberth, der junge Akkordeonist aus Dietach, der eine große Kampagne gegen die Einschränkung der Straßenmusik initiiert hat, freut sich zwar über den Erfolg, der sich nun abzeichnet. Das für 3. November anberaumte Solidaritätskonzert im Museum Arbeitswelt wird aber wie geplant stattfinden. "Da werden wir eben ein Signal aussenden an andere Städte, die sich dann an Steyr vielleicht sogar ein Beispiel nehmen können", so der Musikstudent.

Anderswo hätten es Straßenmusiker nämlich sogar noch deutlich schwerer als hier: "Ich kenne in Linz einen Jazzgeiger, der von der Straßenmusik lebt. Der darf überhaupt nur einmal die Woche auf der Straße spielen, und dafür zahlt er sogar noch 14 Euro."

Fürs Solidaritätskonzert haben – wie berichtet – Musikgrößen wie Paul Gulda, Otto Lechner, Thomas Gansch und Krzystof Dobrek ihr Mitwirken angekündigt. Bereits um 14 Uhr geht in der Innenstadt ein großes Straßenmusikfest über die Bühne. Schuberth holt dafür selbstverständlich die notwendigen Genehmigungen ein.

Auslöser für die Steyrer Straßenmusikdebatte war der Fall Valentin Konecovsky. Der 44-jährige Bulgare lebt in Steyr und verdient mit der Straßenmusik seinen Lebensunterhalt (und den seiner Familie noch dazu). Per Unterschriftenliste haben sich mehr als 600 Unterstützer für ihn stark gemacht und eine Ausnahmeregelung für den Akkordeonspieler gefordert. Hackl: "Eine solche Ausnahme kann es nicht geben. So etwas ist für einmalige Veranstaltungen und nicht auf Dauer vorgesehen."

Das Konzert im Museum Arbeitswelt beginnt um 20 Uhr. Ganz in Straßenmusik-Art ist der Eintritt frei. "Wir freuen uns aber über Spenden", so Schuberth, der hofft, dass zumindest so viel Geld im Körbchen landet, dass er davon die Mietkosten im Museum zahlen kann.

 

Verordnung

Die „Regeln für Straßenmusik in Steyr“ wurden von der Bezirksverwaltung in einem fünfsprachigen Folder erläutert. Hier einige Auszüge aus der derzeit gültigen Verordnung:

Musizieren dürfen in Steyr nur Einzelpersonen und Gruppen von maximal fünf Personen. Straßenmusiker und -innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Spielzeit: Gespielt werden darf dienstags und donnerstags von 10 bis 12 und von 15 bis 17 Uhr, samstags von 10 bis 13 Uhr. (Dieser Passus soll nun wieder geändert werden, Anm. d. Redaktion)

Platzwechsel: Nach spätestens 30 Minuten müssen Straßenmusiker und -innen den Ort wechseln. Der neue Spielort muss mindestens 100 Meter vom bisherigen entfernt sein und in einer neuen Zone liegen. (Insgesamt gibt es zwischen Zwischenbrücken und Neutor bzw. Brucknerplatz vier solcher Zonen.)

Platzkarten: In der Innenstadt müssen sich Straßenmusiker und -innen vor ihrem Auftritt Platzkarten besorgen. Diese sind nach Vorlage eines amtlichen Lichtbild-Ausweises beim Stadtservice erhältlich. Pro Kalenderwoche werden maximal drei Karten ausgestellt.

copyright  2024
27. April 2024