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Selfies vor Cannabisplantage entlarvten Innviertler

Von Thomas Streif   19.April 2016

Eine professionelle Cannabis-Indoor-Anlage stellten Ermittler der Polizei im November 2015 in der Wohnung eines 24-jährigen Mannes aus dem Bezirk Schärding sicher. Doch von den berauschenden Pflanzen fehlte jede Spur. Als die Beamten den Laptop des Innviertlers ins Visier nahmen, stießen sie aber auf Interessantes. Der Innviertler posierte vor seinen Cannabis-Pflanzen.

Laut Staatsanwaltschaft dürfte der Mann, dem gestern wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift im Landesgericht Ried der Prozess gemacht wurde, große Freude mit seinen gärtnerischen Leistungen gehabt haben, alles hielt er fotografisch fest. Vor Richter Josef Lautner gibt sich der Mann jedoch kleinlaut. Lediglich 260 Gramm habe er von den insgesamt rund 50 Pflanzen geerntet. "Die Pflanzen sind nur 40 Zentimeter groß geworden. Mir hat das Know-how gefehlt", gesteht der Beschuldigte. Die Indoor-Anlage habe er sich im Internet gekauft.

Ankläger war "gnädig"

Staatsanwalt Franz Joseph Zimmer kann nicht ganz glauben, dass der Angeklagte nur fünf Gramm pro Pflanze geerntet hat. "Sagen wir so: Ein guter Erzeuger schafft pro Pflanze bis zu 450 Gramm. Bei Ihnen als Anfänger sind wir daher von rund 100 Gramm in der Anklage ausgegangen."

Warum er überhaupt auf die Idee gekommen sei, die Drogen selber anzubauen, stößt der Richter beim einschlägig vorbestraften Innviertler nach. "Ich habe bei einem Musik-Festival ganz schlechtes Cannabis bekommen, ich war im Anschluss sogar eine Woche krank. Daher habe ich beschlossen, mir das Cannabis für den Eigenverbrauch selber zu produzieren." Es sei ihm nur ein einziges Mal gelungen, die Cannabis-Pflanzen zum Blühen zu bringen. "Da habe ich aber auch nicht mehr als diese 260 Gramm zusammengebracht", so der Angeklagte, der angibt, seit der Hausdurchsuchung keine illegalen Drogen mehr konsumiert zu haben. "Das Aufhören war nicht schwer. Es ist viel leichter, als vom Nikotin loszukommen. Letzteres habe ich noch nicht geschafft."

Strafe fällt milde aus

Da ihm keine höhere Menge nachgewiesen werden kann, kommt der Beschuldigte mit drei Monaten bedingter Haft davon. Außerdem wird eine Drogenentziehung und Bewährungshilfe gerichtlich angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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01. Mai 2024