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Wohnpaket: "Was Gemeinde da plant, ist rechtswidrig"

Von OÖN   18.September 2020

"Was die Gemeinde da plant, ist schlichtweg rechtswidrig", sagt Hartl.

Dass die Gemeinde Widmungseigner in einem Baulandsicherungsvertrag verpflichten möchte, innerhalb der nächsten fünf Jahre zu bauen, sei nichts Ungewöhnliches. Dass sich die Gemeinde allerdings im Falle einer nicht fristgerechten Bebauung ein Optionsrecht auf Rückkauf einräumen möchte oder gar Dritten den Grund zum Kauf anbiete, komme einer "kalten Enteignung" gleich, sagt Hartl.

Dass die Gemeinde zudem Widmungswerber verpflichten möchte, das erworbene Grundstück in Altmünster als Hauptwohnsitz zu deklarieren, sei ebenso hart an der Grenze der Legalität. "Ich kann Werber nicht in einem Vertrag dazu verpflichten, wo sie ihren Neben- und Hauptwohnsitz zu melden haben. Das ist wider die gute Sitte und wider das Gesetz", sagt Hartl und kündigte Widerstand der Bauinnung an.

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27. April 2024