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Hotelier muss entlassenem Zimmermädchen 1500 Euro zahlen

23.August 2019

Die Frau war im Hotel zwar als Zimmermädchen beschäftigt, wurde jedoch rechtswidrig regelmäßig für Küchenarbeiten herangezogen. Bei fehlender Arbeit wurde sie einfach nach Hause geschickt.

13 Stunden gearbeitet

An dem Arbeitstag, der ihr letzter sein sollte, musste sie von 6 Uhr bis 12.20 Uhr und dann wieder ab 16 Uhr arbeiten. Sie bat ihren Chef, um 23 Uhr gehen zu dürfen, weil sie sonst ihren letzten Bus verpasst und keine Möglichkeit mehr gehabt hätte, nach Hause zu kommen. Der Arbeitgeber verweigerte das. Es kam zu einem Streit, in dessen Folge der Arbeitgeber die Frau um 22.40 Uhr nach Hause schickte.

Als die Arbeitnehmerin dann erkrankte, meldete sie ihr Chef mit sofortiger Wirkung von der Gebietskrankenkasse ab und behauptete, sie sei unberechtigt aus dem Arbeitsverhältnis ausgetreten. Für Zeiten, an denen sie nicht gearbeitet hatte, weil der Chef sie nach Hause geschickt hatte, zog er ihr bei der Endabrechnung einfach Stunden ab. Auch ihr zustehende Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und die Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub wurden nicht berücksichtigt.

Die Rechtsexperten der AK Vöcklabruck stellten fest, dass von einem unberechtigten vorzeitigen Austritt der Frau keine Rede sein konnte und der Arbeitgeber sie daher fristwidrig gekündigt hatte. Die AK forderte daher eine Nachzahlung sämtlicher offener Ansprüche. Nach einem außergerichtlichen Vergleich erhielt die Frau mehr als 1500 Euro nachgezahlt.

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26. April 2024