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Bürokratie ist, wenn die Stempelgebühr das Hilfsgeld zur Hälfte wieder auffrisst

Von Edmund Brandner   06.August 2019

Als im Vorjahr ein Waldbrand in der Hallstätter Echernwand wütete, war eine Mitarbeiterin der Hallstatt Hotelerrichtungs GmbH als Mitglied der Feuerwehr vier Tage lang im Einsatz. Ihr Dienstgeber stellte sie dafür frei, zahlte aber das Gehalt für diese Zeit wie üblich weiter.

Laut oberösterreichischem Katastrophenschutzgesetz erhalten Betriebe ab dem vierten Tag 50 Prozent des Bruttogehalts freigestellter Einsatzhelfer von der Landesregierung ersetzt. "Das ist nicht viel, aber fair", sagt Peter Scheutz, Geschäftsführer der Hallstatt Hotelerrichtungs GmbH.

Tatsächlich wurden seinem Unternehmen nach einem positiven Bescheid 27,91 Euro überwiesen. "Wenn man die umständliche und zeitraubende Antragstellung nicht berücksichtigt, ist das zu akzeptieren", so Scheutz.

Doch danach kam noch einmal Post aus Linz. Darin forderte die Landesbehörde vom Hallstätter Unternehmen 14,30 Euro Stempelgebühr für den behandelten Antrag auf Entgeltfortzahlung. Von der Landesunterstützung bleiben netto also 13,61 Euro übrig.

"Das ist gelebte Bürokratie, ein echtes Schmankerl", schimpft Scheutz. Der Hallstätter ärgert sich auch darüber, dass die Behörde überhaupt Stempelgebühren einfordert, wenn es darum geht, freiwillige Hilfe in Katastrophenfällen zu unterstützen.

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