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"Nehmen Sie Angstschreie in Ihrer Umgebung ernst"

Von René Laglstorfer   04.April 2020

Wegen der Ausgangsbeschränkungen und hohen Arbeitslosigkeit sind in vielen Ländern besonders Frauen und Kinder von steigender Gewalt in den eigenen vier Wänden betroffen. Eva Schuh, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums, stand Rede und Antwort, wie die Situation in Oberösterreich ist, was Familien in Frauenhäusern erwartet und was man selbst tun sollte, wenn man Gewaltvorfälle wahrnimmt.

Frau Schuh, mein Partner schlägt mich. Ich weiß nicht, wo ich hin soll. Was soll ich tun?

Sie können jederzeit in ein Frauenhaus flüchten. Diese sind 24 Stunden täglich sieben Tage die Woche erreichbar. Die Kontaktdaten zu den Frauenhäusern finden Sie im Internet auf www.aoef.at.index.php/frauenhaeuser2

Soll ich die Polizei informieren?

Ja, Sie sollten sich nicht scheuen, die Polizei zu rufen. Sie muss den Gewalttäter für 14 Tage aus der Wohnung weg weisen. Außerdem darf er sich der Wohnung auf 100 Meter nicht nähern. Das Gewaltschutzzentrum OÖ wird dann von der Polizei über das Betretungsverbot informiert und nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um weitere Schritte, insbesondere Ihren Schutz und Ihre Sicherheit, zu besprechen.

Wird trotz Corona eine Wegweisung aus der Wohnung verfügt?

Viele Opfer sorgen sich trotz der erlebten Gewalt oft darum, wo die gewalttätige Person nach einer Wegweisung unterkommen kann. Einige zögern jetzt aus Unsicherheit darüber, ob eine Wegweisung trotz Corona ausgesprochen wird, vielleicht noch mehr als sonst, die Polizei zu rufen. Hier können wir beruhigen. Die Bundesregierung hat uns versichert, dass die Polizei auch weiterhin für die Sicherheit der Bürger sorgt und bei Gefährdung jedenfalls eine Wegweisung und ein Annäherungsverbot ausgesprochen wird. Dies ist enorm wichtig, wie uns die Berichte aus China zeigen, nach denen dort die Gewalt im häuslichen Bereich massiv zugenommen hat und diese Entwicklung auch in Europa zu befürchten ist.

Gibt es auch bei uns im Land einen Anstieg häuslicher Gewalt?

In den ersten zwei Wochen der Krise nicht, diese Woche hat sich das leider verändert. Für Betroffene ist es oft schwierig, sich Hilfe zu holen. Die meisten flüchten in der Regel zuerst zu Nachbarn, Freunden und Familien. Das tun Betroffene derzeit eher nicht, sondern bleiben in der Gewaltsituation.

Müsste ich im Frauenhaus 14 Tage in Quarantäne und darf ich dann gar nicht mehr raus?

Wenn Sie mit einem nachweislich Infizierten Kontakt hatten und Symptome zeigen, dann gibt es in vielen Frauenhäusern abgeschiedene Wohneinheiten, die für einige Tage als Rückzugsort genutzt werden können. Ansonsten gilt auch in Frauenhäusern wie in Privatwohnungen: Abstand halten. Prinzipiell ist es aber so, dass man das Frauenhaus jederzeit wieder verlassen kann.

Was soll ich tun, wenn ich häusliche Gewalt wahrnehme?

Wenn Sie in Ihrer Umgebung Angstschreie oder Gewaltvorfälle hören, sollten Sie das ernst nehmen und die Polizei verständigen.

Kostenlose Beratung des Gewaltschutzzentrums OÖ telefonisch unter 0732/607760 und auf www.gewaltschutzzentrum.at

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26. April 2024