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Nach Pitbull-Attacke auf Kind kommt Hundeführschein für "Kampfhunde"

Von Manuela Kaltenreiner   23.Juli 2019

Das Schicksal des zwölfjährigen Lukas, der von einem Pitbull-Mischling gejagt, gebissen und schwer verletzt wurde, hat die Politik wachgerüttelt. Nicht nur die OÖN, auch die involvierten Bürgermeister von Ottensheim und Feldkirchen forderten ein schärferes Hundehaltegesetz.

Der zuständige Landesrat Wolfgang Klinger (FP) hat nach dem Vorfall zunächst abgewunken und das Gesetz als "ausreichend" bezeichnet. Nach Gesprächen mit Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP) kündigte Klinger gestern – gemeinsam mit Stelzer – nun doch Änderungen im Hundehaltegesetz an. "Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt", so Stelzer und Klinger.

Video: In Oberösterreich soll es schwieriger werden "Kampfhunde" zu halten. Die Verschärfung im Gesetz war auch Thema in der gestrigen Ausgabe von OÖN-TV. Die Sendung zum Nachsehen:

Bessere Schulung für Besitzer

Ein Hauptanliegen sei, den Zugang zu bestimmten Hunderassen zu erschweren. Im Fall des schwer verletzten Buben war der Hundehalter ein 21-jähriger Feldkirchner, der keine Erfahrung mit Hunden hatte und den eineinhalbjährigen Pitbull-Mischling erst vor kurzem gekauft hatte. Er war schnell überfordert – und habe sich zeitweise selbst gefürchtet, wie der junge Mann sagte.

Zu Recht, denn innerhalb von zwei Monaten hat der Hund zwei Mal zugebissen. Derzeit reicht laut Hundehaltegesetz eine dreistündige Schulung – ein so genannter Sachkundenachweis – aus, um als fähiger Hundehalter zu gelten. Damit soll bald Schluss sein: Wer einen "Problemhund", so Stelzer und Klinger, halten will, soll in Zukunft einen Hundeführschein machen müssen. Zudem sollen Gesetzesverstöße künftig mit noch höheren Geldstrafen geahndet werden. Schon jetzt gibt es einen Strafrahmen von bis zu 7000 Euro. Darüber hinaus soll die im öffentlichen Raum bestehende Leinen- und Maulkorbpflicht verstärkt kontrolliert werden.

"Die geplanten Verschärfungen sind zum Schutz unserer Kinder, unserer Mitbürger, aber auch zum Schutz von Hundehaltern und ihrer Vierbeiner, die ja auch immer wieder in gefährliche Situationen mit Problemhunden geraten", sagen Stelzer und Klinger. In den kommenden Monaten sollen mit Experten konkrete Maßnahmen erarbeitet und das neue Hundehaltegesetz möglichst rasch im Landtag beschlossen werden.

<<< Lesen Sie dazu auch den Kommentar von OÖN-Redakteurin Manuela Kaltenreiner.

In Wien starb ein Kleinkind

Erst Mitte Februar ist in Wien das Hundehaltegesetz verschärft worden, nachdem im September 2018 ein knapp eineinhalbjähriger Bub von einem Rottweiler gebissen und so schwer verletzt wurde, dass er starb. "Kampfhunde" dürfen in Wien nur noch mit Beißkorb und Leine geführt werden, deren Besitzer unterliegen einem 0,5-Promille-Alkohollimit. So genannte Listenhunde, zu denen Rottweiler, Bullterrier oder Pitbull zählen, gibt es auch in Niederösterreich, wo sie bei der Gemeinde gemeldet werden müssen, und in Vorarlberg, wo die Haltung bewilligt werden muss. Die übrigen Bundesländer haben keine besonderen Vorschriften.

Zwei Ortschefs haben sich besonders für die Verschärfung stark gemacht: Franz Füreder, Bürgermeister von Ottensheim (VP), der Heimatgemeinde des schwer verletzten Buben, und Franz Allerstorfer, Bürgermeister in Feldkirchen an der Donau (SP). "Ich bin froh, dass die Schmerzen und das, was sich der Bub mitmacht, nicht ganz umsonst waren", sagt Allerstorfer.

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26. April 2024