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Zähes Ringen um etliche Details prägte UVP-Verhandlung für S10 in Rainbach

21.November 2020

Von Dienstag bis Donnerstag dieser Woche war die Verhandlung zum UVP-Verfahren des S10-Abschnitts Freistadt Nord/Umfahrung Rainbach angesetzt. Aufgrund zahlreicher Detailfragen wurde die wegen der Corona-Pandemie als Videokonferenz durchgeführte Verhandlung um einen zusätzlichen Tag verlängert und somit gestern abgeschlossen.

Dabei kamen zahlreiche Eingaben und Verbesserungswünsche der beteiligten Anrainer und Grundbesitzer sowie einer in Rainbach eingesetzten Arbeitsgruppe mit Bürgerbeteiligung zur Sprache. Ein Gutteil davon werde in das Projekt einfließen, sagte Rainbachs Bürgermeister Günter Lorenz (VP), der die Verhandlung die gesamte Zeit hindurch verfolgte, gestern Nachmittag im Gespräch mit den OÖNachrichten: "Es wurde größtenteils sehr konstruktiv gearbeitet und versucht, alle eingebrachten Aspekte gewissenhaft einzuarbeiten."

Knackpunkt Tierpopulation

Zahlreiche Einwände gegen die vorliegende Trasse brachte der von der Bürgerbewegung für Rainbach (BBfR) sowie mehreren Privatpersonen engagierte Wiener Rechtsanwalt Wolfgang List vor. Er hakte, unterstützt vom Sachverständigen Egon Zwicker, vor allem im Kapitel Wildbiologie ein: Die Erhebung der bedrohten Tierarten im Projektgebiet sei in hohem Maße unvollständig, weshalb die Trasse voreilig als geeignet ausgewählt worden sei. Eine neuerliche Erhebung zu diesem Fachbereich sei unumgänglich, um dem Bauvorhaben eine Genehmigung erteilen zu können.

Mehrmals reichten List und Zwicker zusätzliche Stellungnahmen und Unterlagen an die Verhandlungsleitung ein, was wiederum Verhandlungspausen erzwang, in denen diese Schriftstücke gesichtet wurden. Am Donnerstagabend stellte Rechtsanwalt List schließlich den Antrag, es seien in der weiteren Projektentwicklung sämtliche Forderungen der BBfR zu erfüllen. Nur dann werde man von einem weiteren juristischen Vorgehen Abstand nehmen.

Dieser Forderung erteilte die Rechtsvertretung der Asfinag eine Absage: Die Asfinag unterliege dem Wirkungsbereich des Rechnungshofs und müsse sämtliche Mehrkosten genau begründen. Da die Einwände der Projektkritiker für zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen aus technischer Sicht nicht argumentierbar seien, könne auch nicht weiter auf sie eingegangen werden. Damit behielten die Straßenbauer ihren Kurs bei: Schon bisher wurde die Kritik der BBfR, die Umfahrung Rainbach sei vor allem eine Sparvariante, mit Verweis auf den sorgsamen Umgang mit Steuergeld und ausreichende Lärmschutzmaßnahmen zurückgewiesen.

Angesichts der bereits zugesagten Ersatzmaßnahmen (Stichwort: Fledermaus-Ersatzflächen) und Schutzbauten wird nun mit einer Ausstellung eines Baubescheids im kommenden Frühling gerechnet. Abzuwarten bleibt, ob gegen diesen Bescheid tatsächlich, wie bei der UVP-Verhandlung angedeutet, Einspruch erhoben wird. Dann müsste sich nämlich das Bundesverwaltungsgericht mit der Materie befassen. Rainbachs Bürgermeister Günter Lorenz rechnet in diesem Fall mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns von rund einem Jahr: "Ich bitte alle, die mit diesem Gedanken spielen, sich diesen Schritt wirklich sehr gut zu überlegen."

Warnung vor Sparvariante

Zufrieden mit dem Verlauf des Verfahrens zeigt sich Klaus Reichinger, Sprecher der Bürgerbewegung für Rainbach: "Uns ging es immer darum, aufzuzeigen, warum die von uns geforderten, zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Anrainer notwendig sind." Man habe in den vergangenen vier Jahren 14 konkrete Punkte definiert, wie dies gelinge könne und diese durch Rechtsanwalt List auch in das nunmehrige UVP-Verfahren eingebracht. "Wir wollen nicht schlechter behandelt werden als die Freistädter, die durch zahlreiche Kunstbauten gut vor Lärm und Schadstoffen geschützt wurden. Allein darum geht es uns, nicht um die Verhinderung der S10-Nord. Jetzt ist die Politik am Zug, das zu ermöglichen", betont Reichinger auf OÖN-Anfrage.

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