Temporärer "30er" vor Schulen gilt erst ab dem Vormittag
ST. GEORGEN AN DER GUSEN. Tempolimit richtet sich nach Betriebszeit der Musikschule und nicht nach der Volksschule.
Um den Straßenverkehr im Zugangsbereich von Volks- und Musikschule einzubremsen, wurde auf der Landesstraße beim Kirchenberg in St. Georgen auf einer Länge von etwa 200 Metern ein 30-km/h-Tempolimit erlassen. Der Haken daran: Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nur von 10 bis 20 Uhr und somit nicht in der Früh, wenn die Volksschulkinder in der Hauptverkehrszeit zum Unterricht strömen.