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Temporärer "30er" vor Schulen gilt erst ab dem Vormittag

Von Bernhard Leitner,  10. Februar 2023 04:45 Uhr
Temporärer "30er" vor Schulen gilt erst ab dem Vormittag
Die Verkehrsberuhigung ist mit einer für viele im Ort nicht zufriedenstellenden zeitlichen Einschränkung verbunden. Bild: lebe

ST. GEORGEN AN DER GUSEN. Tempolimit richtet sich nach Betriebszeit der Musikschule und nicht nach der Volksschule.

Um den Straßenverkehr im Zugangsbereich von Volks- und Musikschule einzubremsen, wurde auf der Landesstraße beim Kirchenberg in St. Georgen auf einer Länge von etwa 200 Metern ein 30-km/h-Tempolimit erlassen. Der Haken daran: Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nur von 10 bis 20 Uhr und somit nicht in der Früh, wenn die Volksschulkinder in der Hauptverkehrszeit zum Unterricht strömen.