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Behörde entscheidet über Bahnübergang-Auflassung

Von OÖN   23.Februar 2021

Gegen eine mögliche Auflassung der Eisenbahnkreuzung zur Schatzsiedlung in der Feldkirchner Ortschaft Lacken regt sich Widerstand.

Klarheit soll eine Verhandlung am 1. März bringen. Die OÖN fragten bei den ÖBB nach: "Aufgrund der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 sind alle Eisenbahnkreuzungen durch die zuständigen Behörden bis spätestens 2024 zu überprüfen und entsprechend zu sichern", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Die in diesem Zusammenhang für 29. Oktober geplante eisenbahnrechtliche Verhandlung zur angesprochenen Eisenbahnkreuzung wurde coronabedingt zwei Tage vorher durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung auf unbestimmte Zeit abberaumt. Der neue eisenbahnrechtliche Verhandlungstermin ist am 1. März. "In dieser Verhandlung soll insbesondere aufgrund der verzeichneten Unfälle bei der gegenständlichen Eisenbahnkreuzung die Möglichkeit der Auflassung von Amts wegen geprüft werden. Auch eine technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung ist möglich, wenn entweder die gesetzlich vorgegebene Aufstelllänge zwischen Eisenbahn und Bundesstraße erzielt werden kann oder auf der Bundesstraße eine Ampelanlage errichtet wird, die mit der Sicherungsanlage der Eisenbahnkreuzung gekoppelt ist, wie z.B. in Ottensheim", heißt es weiter von den ÖBB.

Die endgültige Festlegung erfolge allerdings durch die Behörde und nicht durch die Bundesbahnen. Die Planung dafür wird von der Landesstraßenverwaltung durchgeführt.

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27. April 2024