Missbrauch: Arzt will mildere Strafe
Der 58-Jährige hatte sich grundsätzlich geständig gezeigt, er bestritt aber den Vorwurf des schweren Missbrauchs und der Pädophilie. Dies hatte auch zu seiner Einweisung in eine Anstalt geführt, weshalb der Mediziner das Urteil bekämpfte. Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde bereits zurückgewiesen, weshalb das OLG nur über die Strafhöhe und die Anstaltseinweisung entscheiden muss.