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Warum in der Unterführung am Hinsenkampplatz geraucht werden darf

Von Julia Popovsky,  05. Dezember 2019 00:04 Uhr
Warum in der Unterführung am Hinsenkampplatz geraucht werden darf
Auch wenn es manche Passanten stört, verboten ist das Rauchen in der Unterführung nicht. Zu diesem Ergebnis kam ein Verfahren des Magistrats. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Linzer Magistrat leitete nach Beschwerde ein Verfahren ein – dieses wurde aber eingestellt

Menschen, die vor Gastronomiebetrieben ihre Zigaretten rauchen, sind seit dem Inkrafttreten des absoluten Rauchverbotes in der Gastronomie am 1. November dieses Jahres kein seltenes Bild. Und ärgerte sich so mancher zuvor über den Rauch in den Lokalen, stören sich einige nun an der neuen Situation.