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Bettelnde Kinder: Kritik an Jugendwohlfahrt

Von Linzer Lokalredaktion   16.August 2019

Wer sich von bettelnden Kindern erweichen lässt und Geld gibt, der unterstützt damit nur die kriminellen Hintermänner der Bettler-Banden, stellte Stadtrat Michael Raml (FP) unmissverständlich fest. Daraufhin forderte VP-Fraktionsobmann Martin Hajart, den Ordnungsdienst und den Kinder- und Jugenddienst stärker  in die Pflicht zu nehmen. Das stelle sich in der Realität als nicht so einfach dar, wie es aus dem Büro von Stadtrat Raml hieß.

Es habe mehrmals Kontakt mit dem Sozialamt gegeben, wo die Situation „sehr bekannt“ sei. Ein Ergebnis sei gewesen, dass die Ordnungsdienst-Mitarbeiter bei Problemen mit Bettlerkindern die Stelle „Jugendwohlfahrt“ telefonisch und – „weil sich dort kaum jemand gemeldet hat“ – in weiterer Folge per E-Mail zu informieren. Eine sichtliche Besserung habe das auch nicht gebracht. Deshalb sucht der Ordnungsdienst bei bettelnden Kindern nun deren Eltern und zeigt sie an. Mehr könne der Ordnungsdienst derzeit nicht machen, so ein Mitarbeiter von Stadtrat Raml.

Auf diese Aussagen konterte Hajart heute in einer Aussendung mit Hinweis auf den entsprechenden Bericht der OÖNachrichten. Er forderte Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing  (SP) auf, die Zahl der Einschreitungen der Jugendwohlfahrt bei Bettel-Kindern auf den Tisch zu legen und so für Aufklärung zu sorgen. Zudem brauche es umgehend eine akkordierte und optimierte Vorgangsweise durch Ordnungsdienst, Jugendwohlfahrt und Erhebungsdienst.

Faktum ist, dass die Probleme mit Bettler-Lagern in Linz sowie bettelnden Organisationen, die sich auch Kindern bedienen, in der Linzer Innenstadt zuletzt zugenommen haben.Erst Anfang August wurden zwei Bettlerlager mit insgesamt 39 Personen von der Polizei, dem städtischen Erhebungsdienst sowie dem Ordnungsdienst geräumt. Insgesamt zwölf Kinder gehörten zu den Gruppen, darunter drei Babys. Insgesamt seien heuer bereits 74 Kinder in solchen Bettler-Lagern in Linz angetroffen worden. 

Laut Hajart hätten Ordnungsdienst wie Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit, auf Grundlage des OÖ. Kinder- und Jugendhilfegesetzes einzuschreiten. Darin heißt es u.a., dass „die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel die betroffenen Kinder und Jugendlichen ihren Hauptwohnsitz, mangels eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen ihren (tatsächlichen) Aufenthalt haben, die Gefährdungsabklärung unter Berücksichtigung der Dringlichkeit umgehend einzuleiten [hat], um das Gefährdungsrisiko einzuschätzen.“

„In Linz brauchen, sollen und dürfen Kinder nicht betteln. Die Kleinsten in unserer Gesellschaft müssen geschützt werden“, so Hajart.

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10. Mai 2024