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Zweieinhalb Jahre Haft für jahrelange Wiederbetätigung

Von (hip)   27.April 2017

Gestern musste er sich im Schwurgerichtssaal des Linzer Landesgerichts vor einem Geschworenensenat wegen Wiederbetätigung verantworten. Strafandrohung: bis zu zehn Jahre Haft.

Dutzende Male soll er nationalsozialistisches Gedankengut über das Internet verbreitet haben. Tätowierungen in Form eines Hakenkreuzes und der SS-Rune trägt er auf seinen Unterschenkeln. Gegenüber der Polizei sagte er mehrfach, dass er "stolz auf seine Gesinnung" sei und sich dafür nicht schäme: "Ich sehe mich als Nationalsozialist", gab er bei der Einvernahme an.

Richter "Viel wissen Sie nicht"

Als Andreas A. gestern im Landesgericht Richter Klaus Peter Bittmann gegenübersaß, war vom harten Neonazi nicht mehr viel zu bemerken. Kleinlaut beantwortete er die Fragen des Vorsitzenden. "Aus Gaudi" habe er viele der einschlägigen Bilder über soziale Medien verbreitet. "Für mich hat das gar nix bedeutet. Ich habe die Bilder einfach versendet", sagte er zum Richter. "Sie denken sich bei dem, was Sie tun, wohl öfters nichts", entgegnete Bittmann. Ein Foto zeigte den Beschuldigten gemeinsam mit zwei Freunden beim Hitler-Gruß: "Das muss ja nicht unbedingt ein Hitler-Gruß gewesen sein", gab A. zu bedenken. "Bestellen Sie sich da etwa gerade drei Bier?", fragte Bittmann zurück.

Einstimmig kamen die acht Geschworenen zu einem Urteil: Andreas A. muss für 30 Monate ins Gefängnis. Nur sein Geständnis wertete der Senat als mildernd. Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. 

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08. Mai 2024