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Weiter kein Ende im Rechtsstreit um "Schwimmende Werkstatt"

Von Christopher Buzas   26.November 2014

Wer ist schuld daran, dass die "Schwimmende Werkstatt" nach einem Brand im Oktober 2010 teilweise versunken und bis heute nicht geborgen ist? Um diese Frage dreht sich seither ein Rechtsstreit. Der Besitzer der Anlage, Norbert W., beziehungsweise dessen Firma, die Boardwalk Entwicklungs GmbH erheben Vorwürfe, dass diese nicht ausreichend befestigt war und strengten ein Amtshaftungsverfahren gegen die Stadt Linz und auch gegen die Republik Österreich an.

Gestern wurde darüber am Landesgericht Linz verhandelt. Als Zeugen in dem Zivilprozess vernahm Richter Stefan Pellegrini den früheren Hafendirektor Gregor Wöss, seinen Nachfolger Harald Kronsteiner sowie Josef Eidenberger, aktuell Hafenmeister und somit ein Organ der Republik Österreich. Dieser bestritt, dass die "Schwimmende Werkstatt" nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen sei. "Darum muss sich der jeweilige Schiffseigentümer kümmern ", sagte Eidenberger.

Schiff 2005 verlegt

Nachdem die Hafen-Verantwortlichen bemerkt hatten, dass das Schiff eine seitliche Neigung aufwies, habe er den Eigentümer per E-Mail davon verständigt und mit ihm telefoniert. Ob er ihm dabei gesagt habe, dass die "Schwimmende Werkstatt" nicht mehr ordentlich befestigt sei, wisse er nicht mehr, so Eidenberger auf Nachfrage von Gerhard Roth, Anwalt des Klägers.

Gesprochen wurde gestern auch über die Verlegung der "Schwimmenden Werkstätte" innerhalb des Hafens. Diese war im November 2005 auf Anweisung des damaligen Hafendirektors Wöss (der damals auch interimistisch als Hafenmeister tätig gewesen sein soll) zu einem anderen Liegeplatz transportiert worden. Der Eigentümer dürfte davon nichts gewusst haben. Knapp fünf Jahre nachdem das Schiff schließlich an seinen heutigen Platz transportiert wurde, brach der Brand aus. Ausgelöst wurde dieser vermutlich durch einen Obdachlosen, der sich auf dem Schiff aufgehalten haben soll.

Der Kläger wirft der Feuerwehr, die an der Brand-Löschung beteiligt war, vor, dabei Luken geöffnet zu haben. Dies habe später zum Sinken der Anlage geführt. Ob Luken auf der Wasserseite geöffnet waren, weiß Eidenberger nicht. "Dazu hätte ich rund um das Schiff schwimmen müssen."

Ebenfalls vorgeladen, allerdings nicht als Zeuge, sondern als Partei war gestern der Eigentümer des Schiffes. Dieser blieb dem Prozess jedoch fern. Sein Anwalt begründete dies damit, dass sein Mandant zur gleichen Zeit in einem anderen Prozess geladen sei. Eine Überprüfung von Pellegrini ergab, dass dies nicht stimmt.

Der Richter schloss den Prozess vorläufig. "Es kann aber sein, dass ich ihn wieder öffne", sagt er. Wenn nicht, wird das Urteil schriftlich ergehen.

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05. Mai 2024