36 statt 30 km/h: Taxifahrer muss 255 Euro Strafe zahlen
Gerhard P. war zu schnell unterwegs. Mit 36 km/h statt der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fuhr er Ende Juni mit seinem Taxi durch die Schulstraße in Traun. Über die Strafverfügung, die ihm vor wenigen Tagen zugestellt wurde, wunderte er sich nicht. Über den Inhalt aber sehr wohl. "Ich dachte, da muss ein Fehler vorliegen, das kann doch gar nicht sein", sagt er.
Denn die Geldstrafe, die über ihn verhängt wurde, betrug 255 Euro. "Ich bin seit Jahren Taxifahrer in Traun, fahre mehr als 60 Stunden in der Woche. Da kann es passieren, dass ich manchmal etwas drüber bin", sagt P. Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land definiert das Wort "manchmal" aber anders: Gerhard P. sei ein Wiederholungstäter. Im Jahr 2020 habe er zehn Verwaltungsstrafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen kassiert. "Allerdings jede davon mit nicht mehr als vier bis sechs Stundenkilometern", sagt P. Er habe nun Einspruch gegen die Strafe eingelegt. "Dass ich wegen der Geschwindigkeitsübertretung eine Strafe zahlen muss, sehe ich natürlich ein. Aber 255 Euro? Da ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben", sagt er.