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Korrektur bei Wohnbeihilfe

23.August 2019

Nach einem kritischen Bericht der Volksanwaltschaft und gerichtlichen Klagen mehrerer Betroffener wird es eine Änderung im oberösterreichischen Wohnbeihilfegesetz geben. Konkret geht es um jene 2018 eingeführte Bestimmung, wonach Drittstaaten-Angehörige für den Bezug der Wohnbeihilfe eine Mindestaufenthaltsdauer in Oberösterreich in den vergangenen fünf Jahren, in diesen zumindest 54 Monate Erwerbsarbeit und, durch schriftliche Prüfung, Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nachweisen müssen.

Das betrifft bisher auch Personen, die schon seit Jahrzehnten im Land leben – und bereits in Pension sind bzw. Schwierigkeiten haben, die Deutschprüfung aus gesundheitlichen Gründen zu absolvieren. Solchen Personen wurde die Wohnbeihilfe gestrichen, was die Volksanwaltschaft als "diskriminierend" bewertete. Nun werde es eine Änderung des Wohnbeihilfegesetzes geben, heißt es aus dem Büro von Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner (FP).

Für Bezieher einer Alters- oder Invaliditätspension soll die Verpflichtung zum Nachweis des Einkommens und der Deutschprüfung wieder gestrichen werden. Beides sei in diesen Fällen "nicht zielführend", man habe mit der Bestimmung die Absicht gehabt, "die Arbeits-Integration zu fördern". Die Gesetzesänderung solle noch im Herbst erfolgen, voraussichtlich auf Antrag der Landesregierung im Landtag. Eine Korrektur forderte in den vergangenen Wochen auch mehrfach Grünen-Landesrat Rudi Anschober.

Den Vorwurf der "Diskriminierung" durch die Landesverwaltung, den die Volksanwaltschaft erhob, weist die Wohnbauabteilung in ihrer Antwort zurück: die Volksanwaltschaft könne nur Verwaltungsabläufe kritisieren, nicht Gesetze. (bock)

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07. Mai 2024