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Kinderpornos: Linzer Zahnarzt vor Gericht

Von OÖN/staro   12.Jänner 2022

Dass die versteckte Kamera in der Umkleidekabine der Linzer Zahnarztpraxis deshalb installiert worden sei, weil ein unbekannter Dieb sein Unwesen getrieben habe, ist für die Anklagebehörde unglaubwürdig. Denn das Gerät sei laut Strafantrag so positioniert und ausgerichtet gewesen, dass der inzwischen 59-jährige Zahnmediziner einen Blick "auf den Geschlechtsbereich seiner gefilmten Mitarbeiterinnen" werfen konnte. Acht derartige Videos finden sich im Akt.

Der Beschuldigte muss sich daher heute wegen des Delikts der "Datenverarbeitung mit Schädigungsabsicht" vor Gericht verantworten. Dafür droht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Doch viel schwerer wiegt der Vorwurf, dass der Angeklagte auch Tausende kinderpornografische Darstellungen gehortet haben soll. Die Ermittler hatten sie bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2021 entdeckt: Festplatten, USB-Sticks und CDs mit illegalen Aufnahmen von Mädchen unter 14 Jahren. Einige davon soll er bereits seit dem Jahr 2000 besessen haben. Der Strafrahmen beträgt in diesem Fall bis zu zwei Jahren Haft. Bisher habe der Mann kein Geständnis abgelegt, heißt es aus der Staatsanwaltschaft Linz.

Drogen für Minderjährige

Es ist heute nicht der erste Tag im Leben des Zahnarztes auf der Anklagebank. Bereits im August 2021 war er schuldig gesprochen worden, weil er Drogen an minderjährige Teenager weitergegeben haben soll. Das Urteil – fünf Monate auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Berufung eingebracht hat. Der Akt befindet sich beim Linzer Oberlandesgericht. Der Fall des Zahnarztes auf Abwegen begann, als die Linzer Polizei im Drogenmilieu ermittelte und einen 18-jährigen Dealer aus dem Salzkammergut festnahm.

Der junge Mann packte aus: Er habe einem Zahnarzt 30 Gramm Speed besorgt und dafür im Gegenzug Plomben bekommen. Zudem habe der Mediziner bei ihm auch Kokain bestellt, behauptete der jugendliche Untersuchungshäftling.

Als die Beamten den Durchsuchungsbefehl vollzogen, fanden sie in der Wohnung des 59-Jährigen tatsächlich Suchtgift. Es erhärtete sich der Verdacht, dass der damals 58-Jährige die Drogen seiner 17-jährigen Zahnarztgehilfin sowie deren Freundinnen und Freunden zur Verfügung gestellt haben soll. Die Drogen sollen auch in seiner Wohnung konsumiert worden sein.

Im ersten Prozess hatte der Angeklagte versucht, dies als gute Tat darzustellen. Sein Lehrmädchen, damals 16, habe große Drogenprobleme gehabt. Er habe ihr erlaubt, in seiner Wohnung Marihuana zu rauchen. Denn: "Hätte sie es nicht bei mir gemacht, dann irgendwo anders mit Leuten, die ihr nicht guttun", behauptete der Angeklagte im Sommer vor Gericht. "Härtere Drogen habe ich sofort einkassiert." Sein Mandant sei "eine Großvaterfigur" für die Jugendliche gewesen, so der Verteidiger des Zahnarztes. Er habe "nur helfen wollen".

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26. April 2024