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Isolation trotz Lockerung: Gericht erklärt Maßnahmen in Altenheim für unzulässig

Von Gabriel Egger,  26. Mai 2020 00:04 Uhr
Isolation trotz Lockerung: Gericht erklärt Maßnahmen in Altenheim für unzulässig
Zwischen Schutz und Freiheit: Ein schmaler Grat in Seniorenheimen. Bild: pixabay.com

WELS. Versperrte Türen für Bewohner in Wels – Heim meldete Rekurs gegen Beschluss an

Funkstille. Für Klaus Kuttler wurde sie unerträglich. Jeden Tag hatte er seinen Großvater vor der Coronakrise in einem Welser Seniorenheim besucht. Oft stundenlang. Mitte März riss der Kontakt zu dem 95-Jährigen ab. Kuttlers Hoffnungen auf ein baldiges Wiedersehen stiegen, als die Lockerungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen für den 4. Mai angekündigt wurden.