Weiterer "Mosaikstein" zur Umfahrung Mattighofen
MATTIGHOFEN / MUNDERFING. Verwaltungsgericht hat Beschwerde gegen straßenrechtliche Bewilligung zu Umfahrungsteil abgewiesen
Das Landesverwaltungsgericht hat den straßenrechtlichen Bewilligungsbescheid für den geplanten Bau des dritten Abschnitts der Umfahrung Mattighofen–Munderfing bestätigt. Einwendungen wurden nach Prüfung umfangreicher Unterlagen abgewiesen.
"Ich freue mich über die Entscheidung. Damit liegt eine weitere wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der dringend notwendigen Umfahrung vor", so Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner. Dass nun gebaut werden kann, bedeutet die jüngste Entscheidung