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Vater und Sohn bestellten Waren um rund 170.000 Euro, ohne zu bezahlen

Von Thomas Streif   12.Juli 2019

Die Anklageschrift von Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer ist lange. Vor ihm und dem Schöffengericht unter der Leitung des Richters Andreas Rumplmayr haben zwei Beschuldigte, Vater (49) und Sohn (20), auf der Anklagebank Platz genommen. Den beiden wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Rund 70 Fakten sind angeklagt. Immer wieder wurden Waren – meist über das Internet, aber auch bei lokalen Brauereien oder Geschäften – bestellt, bezahlt wurde aber so gut wie nie. Meist dürfte der Sohn bestellt haben. Nachdem der 20-Jährige bei seinem Vater einzog, hat das Unheil seinen Lauf genommen. Der Sohn dürfte laut Anklage auch die treibende Kraft bei den vielen Einkäufen gewesen sein.

Unzählige Gegenstände, die in den bestellten Mengen überhaupt nicht verwendet werden konnten, wurden angeschafft. Von der Polizei wurde im Keller kiloweise Wurst und Fleisch gefunden, dazu ein neuer Laubsauger sowie Weinflaschen, Haribo-Süßigkeiten, Sekt, Schokolade, Bier, Fisch und viele weitere Gegenstände, wie etwa Müsli im Wert von mehr als 700 Euro. "Sie haben derart viele Sachen bestellt, dass der ganze Keller und eine Halle voll angeräumt waren. Was wollten Sie damit tun?", fragt Rumplmayr den 20-Jährigen. "Ich habe einen Großteil der Gegenstände nicht gebraucht, aber nachdem ich die Waren im Internet gesehen habe, hatte ich den Drang, sie zu bestellen, leider hatte ich halt kein Geld", sagt der 20-Jährige mit leiser Stimme. Die beiden Innviertler, die von Tanja Baminger-Dvorak und Stefan Glaser verteidigt werden, bestreiten ihre Taten nicht, beide sind geständig. Weiterverkauft wurde nur ein geringer Anteil der bestellten Gegenstände, vieles wurde von der Polizei in Originalverpackung sichergestellt. Die Bestellsucht habe 2017 begonnen, sagt der 20-Jährige. Grund dafür? "Ich wusste, dass ich die Waren nicht bezahlen kann, jetzt gehe ich einer Arbeit nach, der Drang, etwas zu kaufen, ist weg." Bei dem Beschuldigten wurde eine pathologische Kaufsucht festgestellt, er wird therapeutisch behandelt.

Äußerst unangenehm ist dem 49-Jährigen die Befragung durch den Richter. "Ich habe leider keine Schritte unternommen, um meinen Sohn von den Bestellungen abzuhalten. Es tut mir so leid, so etwas kommt nie wieder vor", sagt der bisher unbescholtene Innviertler mit leiser Stimme. Vom Erlös einiger verkaufter Gegenstände habe er auch etwas erhalten, räumt er ein. "Die Angeklagten haben alles zugegeben, dass kommt bei Betrügern nur selten vor. Sie haben sehr viele Firmen getäuscht, es ist ein riesiger Schaden entstanden", sagt Ankläger Zimmer in seinem Schlussplädoyer und fügt hinzu: "Es wird wahrscheinlich eine Ewigkeit dauern, bis sie den verursachten Schaden zurückbezahlt haben." Eine Privatinsolvenz der beiden Beschuldigten wird wohl unvermeidbar sein.

Rechtskräftige Urteile

Nach kurzer Beratung gibt das Schöffengericht die Urteile bekannt. Der bereits vorbestrafte 20-Jährige wird zu 13 Monaten Haft verurteilt. Den unbedingt verhängten Teil von einem Monat hat der Innviertler bereits in Untersuchungshaft verbüßt. Sein Vater wird zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Psychotherapie und Bewährungshilfe werden angeordnet. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

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26. April 2024