Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

"Trauerfeier nicht verschieben"

Von Marina Mayrböck   23.April 2020

Abschied nehmen von einem geliebten Menschen, der uns für immer verlassen hat, zählt zu den schwersten Aufgaben im Leben. Das Begräbnis ist in dieser Zeit für viele ein wichtiges Ritual des Abschieds, während der Corona-Krise ist dieses allerdings nur eingeschränkt möglich. Wie gehen Trauernde damit um? Gut, wie heimische Bestatter und auch der Landesinnungsmeister sagen.

"Natürlich ist es für die Angehörigen schmerzhaft, dass sie nicht in dem Rahmen Abschied nehmen können, in dem sie es gerne möchten. Im ersten Moment haben sie das Gefühl, nichts machen zu können, so ist es jedoch nicht. In Gesprächen erklärt man die Möglichkeiten. Die Leute verstehen, dass die Einschränkungen wichtig und richtig sind", sagt Christine Esterbauer. Die Familie Esterbauer führt in Geretsberg ein kleines Bestattungsunternehmen.

Auch für Schildorns Bestatter Josef Mayrhofer hat sich sein Arbeitsalltag in Corona-Zeiten verändert. "Begräbnisse sind momentan nur im engeren Familienverband mit entsprechendem Sicherheitsabstand erlaubt. Eine richtige Feierlichkeit ist das im Gegensatz zu vorher nicht wirklich. Eine schöne Feier dauert maximal 20 bis 30 Minuten. Für viele Familien ist zur Zeit ein Todesfall äußerst schwer zu verkraften. Auch weil die vertrauten Dinge fehlen. Hände schütteln, Beileid wünschen, Trost spenden, geliebte Menschen umarmen, all das fehlt und tut den Angehörigen in der Seele weh", sagt der Bestatter.

Zu Beginn der Corona-Zeit durfte nur der "engste" Familienkreis an Beerdigungen teilnehmen, seit 14. April ist es der "engere" Familienkreis. Dazu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte, Kinder und Schwiegerkinder, Enkel, Urenkel und seit vergangener Woche zudem Geschwister und Schwager bzw. Schwägerinnen. Nicht dazu zählen Nichten und Neffen. Es gibt per Gesetz keine Definition, was die engste oder die engere Familie ist. Es ist Auslegungssache. Landesinnungsmeister der Bestatter und Jurist Martin Dobretsberger hat sich diesbezüglich an die Reihenfolge im Erbrecht, Parentel genannt, orientiert. "Das erste Parentel sind der Partner und die leiblichen Nachkommen. Beim zweiten Parentel sind die Geschwister dabei." Diese oberösterreichische Regelung wurde bereits von mehreren Bundesländern übernommen.

Dobretsberger erklärt, was es bei Trauerfeiern derzeit noch zu beachten gilt: "Es werden Haushaltsgruppen gebildet, das heißt, die Leute stehen so beisammen, wie sie auch wohnen. Innerhalb einer Gruppe sind Berührungen erlaubt, die ja bei Begräbnissen wichtig sind." Zwischen den Haushaltsgruppen müssen zwei Meter Abstand sein, auf Erdwurf und Weihwasser wird verzichtet und Schutzmasken werden empfohlen. Dass die Leute großes Verständnis dafür haben, sagt sowohl Bestatter Dietmar Krisai aus Braunau als auch Martin Greil, Inhaber der Bestattung Hoppenberger in Mattighofen: "Die Regelungen werden sehr diszipliniert angenommen. Lediglich die ältere Generation schmerzt es, dass sie nicht in die Kirche gehen kann. Unsere Pfarrer machen eine stille Messe", sagt Greil. Die meisten Angehörigen entschieden sich für eine Trauerfeier in eingeschränkter Form, wenige Urnenbeisetzungen wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dobretsberger und Krisai raten von Verschiebungen ab, zumal eine Grabstelle für viele Hinterbliebene eine wichtige Funktion in der Trauer habe (siehe dazu nebenstehendes Interview).

Einäscherung über der Grenze

Einen Anstieg an Todesfällen in seinem Gebiet kann Josef Mayrhofer wegen der Corona-Krise nicht feststellen. Unverständlich ist für ihn, dass er als Bestatter gar nicht erfährt, ob der Tote positiv war. Diese Information wäre sehr hilfreich und sollte uns nicht vorenthalten werden. Datenschutz hin oder her. Erst vorgestern habe ich einen Verdachtsfall abgeholt. Die Totenbeschauerin war hellhörig und hat uns den Verdacht mitgeteilt und einen Abstrich angeordnet. Wir tragen natürlich eine entsprechende Schutzausrüstung und -kleidung. Bei jedem Todesfall, auch wenn kein Verdacht besteht", so der Bestatter aus Schildorn.

In Fürstenzell und Eggenfelden werden viele Todesfälle aus dem Innviertel in den dortigen Krematorien eingeäschert. Der Pendelverkehr über die Grenze und zurück verläuft ohne Probleme.

3 fRAGEN AN... Barbara Huber Sie ist Bezirkskoordinatorin des Hospizteams des Roten Kreuzes Braunau

3 Fragen an Barbara Huber

Sie ist Bezirkskoordinatorin des Hospizteams des Roten Kreuzes Braunau

Wie wichtig sind Begräbnisse für Angehörige?

Die persönliche Trauerfeier gibt Hinterbliebenen Halt und ist wichtig, den Verlust eines geliebten Menschen zu begreifen. Erst nach der Beerdigung beginnt dann oft die Trauerarbeit. Auch für Freunde und Bekannte ist sie Gelegenheit für ein letztes, endgültiges Abschiednehmen. Dass dies derzeit nur eingeschränkt möglich ist, kann für Angehörige zusätzlich schmerzhaft sein. Die Grabstätte wird zum Gedenkort, der auch ein besonderer Ort des inneren Dialoges sein kann.

Manche verschieben die Urnenbeisetzung – kann Trauer nachgeholt werden?

Trauer äußert sich bei jedem Menschen unterschiedlich. Für viele sind Rituale hilfreich. Zum Beispiel eine Kerze anzünden zum Gedenken an den Verstorbenen, Briefe, Gedichte oder Tagebuch schreiben, eine Erinnerungsecke gestalten, Schatzkiste mit Erinnerungen machen, Samen anpflanzen. Mit Menschen sprechen, die gut zuhören können. Manche Rituale kann man auch sicherlich nachholen. Gerade in den ersten Tagen nach dem Tod ist Reden und Zuhören wichtig. Trauernden tut es gut, wenn sie einem Außenstehenden vom Tod des geliebten Menschen erzählen können.

Momentan heißt es allerdings Abstand halten statt umarmen. Wie helfen Sie Trauernden?

Besonders in der aktuellen Situation, in der man Familie, Freunde und Bekannte nicht treffen kann, bietet das mobile Hospizteam telefonische Trauerbegleitungen mit ausgebildeten, ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen an. Trauernde können sich bei mir melden (0664/8234235, barbara.huber@o.roteskreuz.at)

 

copyright  2024
01. Mai 2024