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Tauziehen um Garagen: Gericht bestätigt Abfuhr

30. November 2021 02:15 Uhr
Tauziehen um Garagen: Gericht bestätigt Abfuhr
Garagen für Verein dürfen im konkreten Fall in Wohngebiet nicht errichtet werden. Bild: Symbolfoto: OÖN

ANDORF. Bau mehrerer Garagen ohne Wohngebäude in Andorf versagt

Ein Bauwerber beantragte die Baubewilligung für einen Neubau "Garagen als Hauptgebäude" auf seinem Grundstück in einem als Wohngebiet gewidmeten Andorfer Areal. Die Marktgemeinde Andorf verwehrte aber die Bewilligung: zu Recht, wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach Prüfung jetzt bestätigt.