Tauziehen um Garagen: Gericht bestätigt Abfuhr
ANDORF. Bau mehrerer Garagen ohne Wohngebäude in Andorf versagt
Ein Bauwerber beantragte die Baubewilligung für einen Neubau "Garagen als Hauptgebäude" auf seinem Grundstück in einem als Wohngebiet gewidmeten Andorfer Areal. Die Marktgemeinde Andorf verwehrte aber die Bewilligung: zu Recht, wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach Prüfung jetzt bestätigt.