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Radarstrafen: Telefonleitungen bei Behörde und Rechtsanwalt laufen heiß

Von Thomas Streif   02.März 2021

Das in der Braunauer Straße im Rieder Stadtgebiet platzierte mobile Radargerät erhitzt weiterhin die Gemüter. Dem Vernehmen nach sollen rund 10.000 Autofahrer in der neu verordneten 30er-Zone geblitzt und zur Kasse gebeten worden sein.

Nicht alle Betroffenen sind gewillt, die Anonymverfügungen einfach hinzunehmen. "Bei uns sind in den vergangenen Tagen in der Kanzlei wegen der Radarstrafen die Telefone heiß gelaufen", sagt Rechtsanwalt Raimund Wiesner-Zechmeister, Partner der WKG-Rechtsanwälte in Ried. "Ich habe mit den entsprechenden Stellen sowohl bei der Bezirkshauptmannschaft als auch der Stadtgemeinde Ried gesprochen. Dort stapeln sich die Beschwerden", sagt Wiesner-Zechmeister im OÖN-Gespräch.

Einspruch gegen die Strafe könne man nur einlegen, wenn man die Anonymverfügung nicht bezahlt. "Man muss auf die Strafverfügung warten, erst gegen diese kann ein Einspruch bei der Bezirkshauptmannschaft erhoben werden", sagt Wiesner-Zechmeister und fügt hinzu: "Wir haben uns die Verordnung für die Umsetzung der 30er-Zone besorgt und uns die Situation vor Ort angesehen. Wir sind der Meinung, dass in der Braunauer Straße größere Verkehrsschilder montiert gehört hätten, wie es ja jetzt im Nachhinein geschehen ist." Der Jurist ist außerdem der Meinung, dass die Verordnung nicht hinreichend genau bestimmt ist.

Keine Sammelklage

"Wir haben für mehrere unserer Mandanten bereits Einsprüche gegen die Strafverfügung eingebracht, und es werden von Tag zu Tag mehr. Unser Ziel in dieser Angelegenheit ist, die Verordnung dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen", sagt Wiesner-Zechmeister. Zu den Gerüchten einer Sammelklage, die seit mehreren Tagen in Ried die Runde machen, sagt der Rechtsanwalt: "Nein, eine Sammelklage ist das nicht, eine solche ist in diesem Fall in Österreich auch nicht möglich. Jeder Einzelne muss selber fristgerecht Rechtsmittel gegen die Strafverfügung erheben. Wir vertreten Mandanten, die bis zu 18 Strafbescheide für denselben Radarstandort erhalten haben", sagt Wiesner-Zechmeister.

BH Ried mit viel Arbeit

Auch bei der Bezirkshauptmannschaft Ried, die als Strafbehörde für die Ausstellung der Anonymverfügung verantwortlich ist, glühen die Telefonleitungen. "Unsere Mitarbeiter sind derzeit nicht zu beneiden und bekommen wegen der Strafzettel alles ab. Das Thema ist bei den Bürgern sehr emotional, es geht hin bis zu Beschimpfungen und Beleidigungen. Sicher ist, dass es bisher keinen mobilen Radarstandort mit mehr Strafen als jenen in der Braunauer Straße gab", sagt Heidemarie Schachinger, Juristin der BH Ried. Die Behörde sei in diesem Fall lediglich für die Ausstellung der Strafen zuständig. "Die Verordnung einer 30er-Beschränkung und die Radar-Standortauswahl fallen auf Gemeindestraßen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich", sagt Schachinger. Das Anbringen der Verkehrsschilder in diesem Bereich liege beim Straßenerhalter, und das ist in diesem Fall die Stadtgemeinde Ried.

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08. Mai 2024