Nur "beidseitige Spielchen" oder Psychoterror gegen die Ex-Partnerin?
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BEZIRK BRAUNAU/RIED. Stalking-Prozess mit vielen offenen Fragen: Im Landesgericht Ried stand Aussage gegen Aussage, es folgte ein Freispruch im Zweifel.
"Ich bekenne mich nicht schuldig und bleibe dabei, was ich bei der Polizei ausgesagt habe", sagt der Angeklagte aus dem Bezirk Braunau zur Richterin im Landesgericht Ried. Neu ist dem 43-Jährigen der Ablauf einer Strafverhandlung nicht. Im Gegenteil: Sieben Vorstrafen hat der Beschuldigte bereits gesammelt. Einen Verteidiger hat er dieses Mal nicht dabei. Angeklagt ist der Mann wegen beharrlicher Verfolgung, also Stalking seiner Ex-Lebensgefährtin.