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Hund Puffi mit Stange attackiert? Pensionist dementiert

Von Thomas Streif   25.Jänner 2021

"Ich bekenne mich nicht schuldig, ich habe den Hund nicht geschlagen", sagt der Angeklagte zu Richter Josef Lautner. Vergangene Woche musste sich ein 74-jähriger, bisher unbescholtener Mann aus dem Bezirk Salzburg-Umgebung wegen des Vergehens der Tierquälerei im Landesgericht in Ried verantworten.

Am 8. November 2020 soll der Pensionist laut Anklage im Gemeindegebiet von Lengau einen Hund, der auf den Namen "Puffi" hört, mit einer Stange geschlagen und so am Auge verletzt haben. "Der Hund war ständig unangeleint auf unserem Grundstück, ich habe ihn immer wieder verscheucht, da hat der Hund auch mehrmals geknurrt und die Zähne gezeigt", sagt der Beschuldigte. Immer und immer wieder habe er die Besitzerin gebeten, den Hund anzuleinen.

Um dem Hund einen Schreck einzujagen, habe er an besagtem Tag den Hund mit einem Holzstöckchen erschrecken wollen. Dazu habe er mit diesem vor dem Vierbeiner auf den Boden geschlagen. "Der Hund ist weggelaufen, nach eineinhalb Metern hat er gebellt. Ich habe mich umgedreht und bin weggegangen", sagt der Beschuldigte. Richter Lautner zeigt dem Pensionisten ein Foto von Puffi mit den Verletzungen. "Das kann nicht von mir sein, denn ich habe ihn nicht getroffen. Vielleicht hat er sich die Verletzungen schon vorher zugezogen, er ist ja immer frei herumgelaufen", sagt der 74-Jährige.

"Ich habe es vom offenen Fenster aus gesehen, dass der Mann dem Hund mit dem Stock auf den Kopf geschlagen hat. Puffi hat aufgeheult und ist zu unserer Haustür gelaufen", gibt ein Zeuge, dessen Angaben auf Rumänisch von einer Dolmetscherin übersetzt werden, zu Protokoll.

"Puffi hat geblutet und war sehr verängstigt. In den folgenden Tagen hat sie sich immer wieder im Kleiderschrank versteckt", sagt die Hundebesitzerin.

"Der Hund ist einen Meter von mir entfernt gestanden, als ich mit dem Stock in den Boden geschlagen habe. Die Verletzungen können nicht von mir sein", wiederholt der Angeklagte. Vor der Urteilsverkündung steht also Aussage gegen Aussage.

Richter Josef Lautner belässt es nach längerer Überlegung bei einer Diversion, es erfolgt also keine Eintragung in das Strafregister. Zudem muss der 74-Jährige die Tierarztkosten in der Höhe von 105,70 Euro übernehmen.

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10. Mai 2024