Aufregung nach Taubenabschuss mitten im Schärdinger Stadtgebiet
SCHÄRDING. Laut BH wäre dafür eine Ausnahmebewilligung notwendig gewesen – Geldstrafe für Schützen
Der Abschuss einer Taube mitten im Schärdinger Stadtgebiet hat für Aufregung in der Barockstadt gesorgt. Laut Bezirkshauptmannschaft (BH) Schärding war der Abschuss nicht erlaubt, da dafür eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen gewesen wäre. Ob der Schütze sachgemäß mit seiner Waffe umgegangen ist, werde derzeit noch untersucht, heißt es seitens der BH.