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Altreifen beschäftigen Höchstgericht

20.November 2020

Dass das Herschenken von sechs Altreifen einen so langen und teuren Rechtsstreit nach sich ziehen würde, hätte sich ein Braunauer Entsorgungsunternehmer sicher nicht gedacht. Doch jetzt muss sogar das Höchstgericht entscheiden.

Aber von vorne: Der Entsorgungsunternehmer hat einem Mann sechs Altreifen geschenkt, die laut seinen Aussagen noch verwendungsfähig waren. Eine Nachbarin, mit der der Bauunternehmer seit Jahren im Clinch liegt, brachte das zur Anzeige. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau reagierte darauf und verhängte eine Strafe von mehr als 2000 Euro. Das wollte sich der Unternehmer nicht gefallen lassen und erhob Einspruch. Das oö. Landesverwaltungsgericht entschied zu seinen Gunsten und befand es für ausreichend, in diesem Fall eine Ermahnung auszusprechen. Doch die Bezirkshauptmannschaft brachte eine außerordentliche Revision ein.

"Hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau in Corona-Zeiten nichts Besseres zu tun, als Altreifen zum Umweltskandal zu machen?", schreibt die vom Entsorgungsunternehmer beauftragte Anwaltskanzlei List in einem offenen Brief. Die Juristen betonen, dass der Entsorgungsunternehmer bisher immer sämtliche Altreifen als Abfall ordnungsgemäß entsorgt habe, von 20 Tonnen pro Jahr sei hier die Rede. Die Weitergabe von sechs Reifen, die noch verwendungsfähig waren, werde aber nicht als geringes Verschulden, sondern als offenbar schwerwiegendes Vergehen, das eine Ermahnung nicht rechtfertigt, eingestuft, so die Kanzlei. Die Juristen schätzen, dass durch dieses Vorgehen ein Verwaltungsaufwand von etwa 11.000 Euro entsteht – ohne Anwaltskosten. "Es handelt sich hier weder um einen unglaublichen Behördenaufwand noch um eine Schenkung an einen Bedürftigen", sagt Bezirkshauptmann Gerald Kronberger. Dahinter stecke ein langjähriger Rechtsstreit mit wechselseitigen Anzeigen und Gerichtsverfahren zwischen zwei benachbarten Firmen.

"Der Behördenaufwand wird nicht durch das zwingend gesetzlich vorgesehene Verwaltungshandeln der BH Braunau verursacht, sondern durch die jahrzehntelange Inanspruchnahme der Gerichte und Behörden durch die amtsbekannten Parteien", so der Bezirkshauptmann in einer Stellungnahme. Im Sinne der Rechtssicherheit wolle man eine Klarstellung des Höchstgerichts, ob bei zwingend vorgesehenen Mindeststrafen im Materiengesetz eine Ermahnung überhaupt noch rechtlich zulässig sei.

Für die Behörde sei die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich in diesem Fall rechtlich nicht nachvollziehbar. Es soll nicht das Rechtsgut der Verkehrssicherheit geschützt werden, sondern das Rechtsgut des Umweltschutzes. Abgefahrene Altreifen sind fachmännisch zu entsorgen und nicht an Privatpersonen weiterzugeben. "Im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaates und um Mitarbeiter vor allfälligem amtsmissbräuchlichen Handeln zu bewahren, bedarf es hier einer Klärung durch das Höchstgericht", betont Kronberger.

Nachbarschaftsstreit beenden

Er schlägt den Nachbarn zudem vor, "eine außergerichtliche Gesamtlösung im Sinne eines zukünftigen funktionierenden nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu erwirken und auf jahrelange Gerichtsstreitigkeiten mit teuren Rechtsverletzungen zu verzichten". Diese würden nur Zeit, Nerven und Geld kosten.

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