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Wegen Wiederbetätigung verurteilt: Mann holte Neonazi-Vergangenheit ein

Von Thomas Streif   20.August 2018

"Ich bin da irgendwie reingerutscht. Wenn man in einer solchen Szene ist, hat man auf einmal einen Tunnelblick", sagt der 25-Jährige zum Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Andreas Rumplmayr.

Der bisher unbescholtene Mann aus dem Bezirk Braunau muss sich wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung verantworten. Drei Fakten werden dem Angeklagten von Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer konkret vorgeworfen.

Hitlergruß im Panzermuseum

Ein Foto, auf dem der Angeklagte in einem Panzermuseum in Norddeutschland den rechten Arm zum Hitlergruß erhebt. Dann ein weiteres Bild auf dem der Beschuldigte vor acht bis neun Jahren mit einem Mädchen zu sehen ist – wieder mit dem Hitlergruß.

Im dritten Anklagefaktum geht es um einen Chat-Verlauf mit einem damaligen Gesinnungsgenossen aus der Braunauer Neonazi-Szene. In diesem heißt es auszugsweise: "Wann haben wir Nationalsozialisten angefangen, so demokratisch zu sein? Wir müssen diesen Staat und dieses System destabilisieren und schädigen, wo es geht. Das geht nun einmal nicht mit einer angemeldeten, gewaltfreien Demonstration. Wäre nur gut, wenn sich in den Jahren seit 1945 eine politische Organisation wie eine NSDAP aufgebaut hätte, denn dann würden sich die Massen uns anschließen. Das hat der Widerstand verpennt."

Vor den Geschworenen macht der Beschuldigte reinen Tisch. "Ja, ich bekenne mich schuldig, jetzt weiß ich, dass das alles ein Riesenfehler war", sagt er. Dann erklärt er, wie er immer und immer mehr in die rechte Szene abglitt. Er habe Probleme in der Schule gehabt, in der Szene habe er Anschluss gefunden. "Allerdings habe ich dann gemerkt, dass sich meine alten Freunde und auch meine Familie immer mehr von mir distanziert haben." Plötzlich habe er, abgesehen von den rechts eingestellten Freunden, niemanden mehr gehabt. "Ich habe damals alles verloren und irgendwann ernsthaft geglaubt, auf dem richtigen Weg zu sein. Das war völlig verkehrt, jetzt habe ich mir wieder ein soziales Umfeld aufgebaut", sagt der bisher unbescholtene Innviertler.

Die Nachricht habe er aus "Gruppenzwang" weitergeleitet. "Ich wollte die Anerkennung der anderen haben. Mit dem Inhalt habe ich mich nur sehr wenig auseinandergesetzt", gibt er zu.

Sein Verteidiger bezeichnet seinen Mandanten im Schlussplädoyer als "untergeordneten Mitläufer der Szene". Der Mann habe aus Angst vor Racheaktionen erst relativ spät den Ausstieg aus der Szene gewagt.

Mildes Urteil wegen Geständnis

Die Geschworenen sind sich rasch einig. Der Beschuldigte wird in allen drei Anklagepunkten einstimmung für schuldig erklärt. Der Mann wird zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Das sehr milde Urteil begründet Richter Rumplmayr unter anderem mit dem umfassenden Geständnis, der Unbescholtenheit und der Tatsache, dass der Innviertler bei einer der Taten noch ein Jugendlicher war. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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26. April 2024