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Warenhandel: Wettbewerbshüter sollen "Österreich-Aufschlag" prüfen

16.Juni 2015

Nach einem Praxistest zu Preisunterschieden in Drogeriemärkten zwischen Bayern und Österreich im Innviertler Grenzgebiet, bei dem sich erhebliche Differenzen ergaben, bringt die SP unter Klubvorsitzendem Christian Makor in der anstehenden Landtagssitzung einen Initiativantrag ein, demnach die Landesregierung die Bundeswettbewerbsbehörde ersuchen soll, die Verbraucherpreise und Gewinnspannen von Drogerieprodukten in Österreich einer vergleichenden Analyse zu unterziehen. Dazu mögen die Wettbewerbshüter quartalsweise über das Ausmaß und die Entwicklung des "Österreich-Aufschlags" auf Basis eines repräsentativen Warenkorbs informieren.

Verweis aus Untersuchungen

Zudem möge die Wettbewerbsbehörde zur Untersuchung des "Österreich-Aufschlags" im Warenhandel verstärkt Instrumentarien des Wettbewerbsrechts und das Wettbewerbsmonitoring einsetzen, so die SP-Resolution im Landtag. Der "Österreich-Aufschlag" ist eine Umschreibung dafür, dass dasselbe Produkt in Deutschland preiswerter angeboten werde als in Österreich. Besonders ausgeprägt sei dieses Phänomen bei vielen Gütern des täglichen Bedarfs, so die SP.

Eine umfassende Untersuchung durch die Arbeiterkammer im Jahr 2014 habe ergeben, dass ein Warenkorb von 168 identen Drogeriewaren in Wiener Super- und Drogeriemärkten um 48,2 Prozent teurer war als in München. 167 der 168 Produkte waren in Wien teurer. Preisunterschiede, die sich mit der um ein Prozent höheren Mehrwertsteuer wohl nicht erklären lassen.

Zuletzt hat die SP Ende Mai 2015 Vergleichskäufe in Passau und im Innviertel in St. Florian am Inn durchgeführt – wie berichtet, in Geschäften derselben Drogeriekette. Wobei nur reguläre Verkaufspreise ohne Aktionen oder Kundenkarten-Vorteile verglichen wurden. Dabei seien die hohen Preisunterschiede bestätigt worden, bei einzelnen Produkten wie einer bestimmten Seife und einem bestimmten Pflaster betrage der "Österreich-Aufschlag" sogar deutlich mehr als 100 Prozent.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei diesen Produkten um idente, industriell gefertigte Waren handle, könne dieser enorme "Österreich-Aufschlag" und die damit verbundene Benachteiligung der heimischen Konsumenten sachlich nicht gerechtfertigt werden, so die SP.

Es gelte, die Instrumentarien des Wettbewerbsrechts gezielt einzusetzen, um die Ursachen des "Aufschlags" zu untersuchen und nach Möglichkeit auszuräumen. Ins Visier geraten solle dabei vor allem auch, zwischen Österreich und Deutschland die Preis- und Gewinnkalkulationen der Handelsketten einer intensiven vergleichenden Prüfung zu unterziehen.

Vergleichstest im Innviertel

Der jüngste Vergleichstest der SP in Passau und St. Florian mit neun jeweils gleichen Produkten aus verschiedenen Produktgruppen derselben Handelskette diesseits und jenseits des Inn hat ergeben, dass dieselben Produkte im Innviertel um 68,7 Prozent teurer waren als in Bayern. "Es ist ungerecht, dass in Österreich dieselben Produkte mit enormen Aufschlägen verkauft werden. Da haben die Handelsriesen ernsthaften Erklärungsbedarf", so Christian Makor.

Besonders absurd werde es im grenznahen Raum, wenn bei derselben Handelskette dieselben Produkte bei einer räumlichen Entfernung von wenigen Kilometern in Österreich mit Aufschlägen von teilweise mehr als 100 Prozent verkauft werden, so Makor. "Die Handelsketten finden für diesen ungerechten Österreich-Aufschlag fragwürdige Begründungen. Sie reichen von der dünnen Besiedelung bis hin zur Vielzahl an Filialen", sagt Makor, der eine Offenlegung der betriebswirtschaftlichen Kalkulationen fordert. "Eine Passkontrolle ist nicht mehr erforderlich, aber Preiskontrollen wären dringend zu empfehlen", so Makor mit dem Vorstoß im Landtag. (sedi)

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