Viele Schartner wollen das Urteil nicht wahrhaben
SCHARTEN. Der frisch gewählte, aber erstinstanzlich wegen Vergewaltigung verurteilte Amtsinhaber erklärte gestern seinen Rücktritt
Rechtlich gesehen könnte der Bürgermeister von Scharten nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen Vergewaltigung zu siebeneinhalb Jahren Haft weiterhin im Amt bleiben. Denn der Amtsverlust würde erst mit der Rechtskraft der richterlichen Entscheidung einhergehen. Politisch war Höckners Rücktritt gestern freilich eine logische Folge.