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Geldstrafe für Mutter, die Sohn trotz Quarantäne in die Schule brachte

Von nachrichten.at/apa   14.Jänner 2021

Auch eine wortreiche Entschuldigung schützte nicht vor der unbedingten, vorerst nicht rechtskräftigen Strafe. Die Frau machte bereits die dritte Quarantäne mit, weil in der Schule ihres siebenjährigen Sohnes immer wieder Infektionen festgestellt worden waren. Zuletzt war sie auch positiv getestet worden.

Am 3. November vergangenen Jahres, dem ersten Tag, an dem er wieder zum Unterricht durfte, brachte sie ihn zur Schule. Sie hatte aber noch einen Absonderungsbescheid. Am Eingang der Schule traf sie - ohne eine Maske zu tragen - eine andere Mutter und unterhielt sich mit ihr. Dabei gingen laut der Mutter noch mehrere Kinder an den beiden vorbei, laut der Direktorin sogar knapp zwischen ihnen durch. Die Direktorin wies sie in Kenntnis der verordneten Quarantäne weg. Die Mutter soll ihr diese bestätigt und dazu erklärt haben, sie habe aber keine Symptome und lasse sich von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nichts sagen. Danach ging sie zum Auto und fuhr weg.

"Kann mir nicht erklären, warum"

Vor Gericht war sie voll geständig, bestritt aber, die Tat mutwillig begangen zu haben. Auch dass sie auf die Behörden wegen deren Vorgehen "sauer" gewesen sei, habe sie nicht dazu veranlasst. Es sei ihr eigentlich voll bewusst gewesen, dass sie das nicht dürfe, erklärte sie wortreich. Sie habe sich nur einfach gefreut, dass ihr Sohn, der unter der Quarantäne stark gelitten habe, wieder in die Schule gehen durfte. Sie könne sich nicht erklären, wie sie auf die Idee gekommen sei, in der Quarantäne und noch dazu ohne Maske plaudernd vor der Schule zu stehen.

Das Gericht bekundete Verständnis für die schwierige Situation der alleinerziehenden Mutter. Aber ihr Verhalten sei eben nicht erlaubt und es handle sich auch nicht um ein Kavaliersdelikt. Die Einzelrichterin sprach sie wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen mit einer übertragbaren Krankheit schuldig und verhängte eine in Raten zahlbare Geldstrafe von 160 Tagsätzen zu je vier Euro, somit 640 Euro - wegen der abschreckenden Wirkung auf andere unbedingt. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Weil sie ohne Anwalt vor Gericht erschienen war, hat sie dennoch drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deswegen ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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27. April 2024