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Endlich Lösung für zu früh Geboosterte: Mindestabstand auf 90 Tage reduziert

Von Gerhild Niedoba,  27. Jänner 2022 00:04 Uhr
Betroffene können sich ab kommender Woche den – berichtigten – Grünen Pass herunterladen oder ausdrucken lassen. Bild: APA/HANS KLAUS TECHT

LINZ. Die neue Verordnung tritt am Dienstag in Kraft , ein neues Impfzertifikat ab Ende der Woche.

"Fuchsteufelswild" sei sie, hatte Johanna S. *) vor kurzem gegenüber den OÖN gemeint. Hintergrund für ihren Ärger war die dritte Corona-Impfung, die sich die 50-Jährige aus dem Bezirk Gmunden am 25. November geben hatte lassen. Denn wie sich später herausstellen sollte, hatte sie sich um zwei Tage zu früh boostern lassen: Sieht der Gesetzgeber – derzeit – doch eine Mindestfrist von 120 Tagen zwischen zweiter und dritter Impfung vor.