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Corona: Gericht stellt Behördenvorgehen infrage

07.April 2021

Fortgesetzt und wieder vertagt wurde gestern der Strafprozess gegen einen 63-jährigen Mühlviertler, der seine damals noch im selben Haushalt lebende Ex-Frau (70) angehustet und mit Covid angesteckt haben soll. Die Richterin stellte das Vorgehen der Gesundheitsbehörde infrage und will weitere Ermittlungen dazu anstellen.

Wie berichtet, wird dem Angeklagten das Delikt der "vorsätzlichen Gefährdung" anderer Menschen "durch übertragbare Krankheiten" vorgeworfen. Weil die Frau leicht erkrankte, liege laut Anklage aber auch eine versuchte schwere Körperverletzung vor.

Wie der Prozess zeigte, war die Ehe schon seit Jahren zerrüttet. Die offizielle Scheidung erfolgte im Oktober 2020. Dennoch teilten sich beide damals noch denselben Haushalt. Die Frau behauptet, ihr Ex-Mann habe sich trotz Symptomen geweigert, einen Test zu machen. Erst als sie die Behörde informiert habe, sei er zum Arzt gegangen. Dort wurde ein Antigen-Test durchgeführt, der positiv war. Daraufhin habe die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach per Bescheid die Quarantäne über den Mann verhängt, hieß es im Prozess. Dass der Antigen-Test offenbar nicht durch einen PCR-Test abgesichert worden war, machte Richterin Petra Oberhuber stutzig. Ebenso der Umstand, dass die Ex-Frau und der Sohn, der damals ebenso wie seine geschiedenen Eltern das Obergeschoß bewohnte, keinen Quarantänebescheid als K1-Personen ausgestellt bekamen. "Wieso läuft sie herum, wenn er positiv ist?", fragte die Richterin eine Polizistin, die von der Ex-Frau zu Hilfe gerufen worden war. Darauf wusste die Beamtin keine Antwort. Doch auch die Polizistin vermutete, es sei "logisch, dass sie K1 sein müsste". Die Richterin vertagte, u. a. um zu klären, "wer bei der BH Rohrbach für den Fall zuständig ist" und ob wirklich keine K1-Bescheide erlassen wurden, "obwohl auch der Sohn und die Ex-Frau im selben Haushalt wohnten".

"Ein Tier wird besser behandelt"

In diesem Fall geht es offenbar um einen Rosenkrieg, der auch die Kinder entzweit. Während die Tochter die Aussagen der Mutter bekräftigt, verteidigte der Sohn gestern den Vater. Dieser habe im Winter im "in der Scheune" geparkten Auto schlafen müssen. "Ein Tier wird besser behandelt." (staro)

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