Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Bis zu 20 Tage lang "abgesondert": Wenn die Justiz die Quarantäne aufhebt

17.Oktober 2020

Bis zu 20 Tage kann die Corona-Quarantäne dauern. Wer etwa als Kontaktperson der Kategorie 1 zehn Tage behördlich "abgesondert" wird und erst am zehnten Tag Symptome entwickelt, kann noch einmal für zehn weitere Tage isoliert werden. Dies sei aber das Maximum "und ein Ausnahmefall und nicht die Regel", wie es aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage der OÖN heißt.

OÖN-Leser schildern solche Fälle. Betroffen sind häufig Familien mit zwei oder mehreren Kindern, wenn ein symptomloser Haushaltsangehöriger positiv getestet wurde und dann alle Angehörigen automatisch zehn Tage lang in Quarantäne geschickt werden.

Nicht selten wird die Justiz mit der Frage befasst, ob die Dauer der Quarantäne gerechtfertigt ist. Wie Juristen hinweisen, haben Betroffene laut dem Epidemiegesetz das Recht, diese Frage vom Bezirksgericht überprüfen zu lassen. Das Gericht kann die Beendigung der "Absonderung" beschließen: vor allem dann, wenn die "Freiheitsbeschränkung" nicht mehr verhältnismäßig ist. Wie die OÖN erfuhren, entschied das Bezirksgericht Urfahr kürzlich auf der Grundlage eines virologischen Gutachtens, dass die Viruslast der positiv getesteten Tochter zu gering sei, um noch jemanden anstecken zu können, und hob die Quarantäne des Vaters auf.

"Auch in Wels ist so ein ähnlicher Fall beim Bezirksgericht anhängig", sagt Andreas Rabl (FP), Bürgermeister der Stadt Wels, wo die Corona-Ampel diese Woche auf Rot geschaltet wurde. "Wenn diese Beschwerden Schule machen, werden viele argumentieren, dass sie nicht krank sind und ohnehin niemanden anstecken können", argumentiert der Stadtchef. Ein Umstand, der die Kontaktverfolgung und das Containment des Welser Magistrats nicht gerade erleichtern dürfte. "Aus unserer behördlichen Erfahrung können wir sagen, dass jeder vierte positiv Getestete einen asymptomatischen Verlauf zeigt", sagt Rabl. 300 Menschen seien in Wels derzeit in Quarantäne, demnach müsste ein Viertel symptomfrei sein.

"Wir ziehen diese Leute aus den Arbeitsstätten ab. Falls dies nicht verhältnismäßig sein sollte, wären unsere Maßnahmen rechtswidrig", gibt der Bürgermeister zu bedenken. Betriebe müssten dann womöglich zusperren, obwohl den Mitarbeitern nichts fehlen würde. Die Quote von 25 Prozent sei "ein relevanter Wert". Rabl spricht sich daher dafür aus, "die Test- und Quarantänestrategie auf den Prüfstand zu stellen und zu überdenken".

"Arbeiten an Lösungen"

Wie lange sollen die Kontaktpersonen von symptomlos Infizierten denn abgesondert werden? "Derzeit laufen auf EU-Ebene Abstimmungsprozesse, welche Lösungen aus gesundheitspolitischer Sicht denkbar sind", sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das Thema werde wöchentlich mit Experten und Medizinern evaluiert. "Wir arbeiten an einer Lösung, die für die Bürger, die Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft tragbar ist." (staro)

copyright  2024
26. April 2024